"In diesem Fall stehen die Anlagestrategiefonds zur Verfügung. Sie sind nichts anderes als ein komplettes Vermögensverwaltungsmandat verpackt in einem Anlagefonds. Vor dem Investieren in einen Anlagestrategiefonds spielt sich der gleiche Prozess ab wie bei einem Vermögensverwaltungsmandat. Der Kunde legt im Gespräch mit seinem Kundenberater sein Risikoprofil fest. Wie bei den Vermögensverwaltungsmandaten stehen auch bei den Anlagestrategiefonds unterschiedliche Risikoprofile zur Auswahl. Meistens werden rund fünf verschiedene Profile angeboten, vom einkommensorientierten Profil für stabilitätsorientierte Anleger bis hin zum aktienlastigen Profil für risikobereite Investoren. Diese Profile stehen in verschiedenen Referenzwährungen zur Verfügung und der Kunde kann wählen, ob er jährlich eine Ausschüttung möchte oder ob die Erträge laufend wieder angelegt werden sollen. Auch ein spezieller Fokus wie zum Beispiel Schweiz oder Nachhaltig kann bei den Anlagestrategiefonds genau so gewählt werden wie bei den Vermögensverwaltungsmandaten.
Das Geld wird auch ähnlich investiert. Global verteilt wird in eine Vielzahl von Obligationen und Aktien, oftmals auch noch in weitere Anlageklassen, investiert, um die Risiken zu streuen. Das angelegte Vermögen wird laufend überwacht und von den Profis jeweils auf die aktuelle Marktsituation angepasst. Genau wie in einem Vermögensverwaltungsmandat werden auch in Anlagestrategiefonds zum Beispiel von den Experten als nicht mehr attraktiv eingeschätzte Aktien verkauft und durch Titel mit besseren Aussichten ersetzt. Ebenso werden ablaufende Obligationen, Couponzahlungen und Dividenden im Anlagestrategiefonds wieder reinvestiert. Steht bei einer Aktie eine Corporate Action an, z.B. eine Kapitalerhöhung, dann entscheiden die Verwalter des Anlagestrategiefonds im Interesse des Kunden, ob sie sich beteiligen oder nicht. Auch die Stimmrechte werden wahrgenommen. Wenn ein Antrag des Verwaltungsrats den langfristigen Interessen der Anleger widerspricht, dann wird er von den Verwaltern des Anlagestrategiefonds abgelehnt.
Weil die Anteile von Anlagestrategiefonds in der Regel bereits ab der Grössenordnung von CHF 100 verfügbar sind, kann der Anleger seinen zu investierenden Betrag sehr individuell festlegen. Wer will, kann die Entwicklung seines Vermögens laufend überwachen, denn der Wert der Anteile am Anlagestrategiefonds wird täglich veröffentlicht, zum Beispiel auf der Homepage des Anbieters oder in gewissen Tageszeitungen. Ohne Vorankündigung kann der investierte Betrag jederzeit erhöht oder reduziert werden. Will ein Kunde wissen, wie sein Vermögen zurzeit gerade angelegt ist, dann kann er seinen Anlagestrategiefonds jederzeit auf der Homepage des Anbieters anschauen. Er findet dort zum Beispiel, wie viel des Vermögens in Aktien und Obligationen angelegt ist und welches die wichtigsten Aktien- und Obligationenpositionen sind. Das Ausfüllen der Steuererklärung ist sogar noch einfacher als bei einem Vermögensverwaltungsmandat. Für jeden Anlagestrategiefonds gibt es einen Steuerkurs und mit diesem kann das investierte Vermögen bequem in einer Position in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Das Fehlen des minimalen Betrages für ein Vermögensverwaltungsmandat ist also keineswegs ein Hindernis, um in den Genuss einer professionellen Vermögensverwaltung zu kommen. Diese ist über die Anlagestrategiefonds für jedermann sehr bequem zugänglich."