Das Drama um die argentinischen Anleihen

"Infolge des Zahlungsverzugs rechnen wir mit einer Verkaufswelle bei Argentinienanleihen in den nächsten Tagen. Aufgrund der Unsicherheit über die künftigen, im Jahr 2014 fälligen Kuponzahlungen dürften sich nach New Yorker Recht emittierte Anleihen dabei schlechter entwickeln als Anleihen nach lokalem Recht", kommentiert Brett Diment, Head of Emerging Market and Sovereign Debt bei Aberdeen Asset Management. abrdn | 04.08.2014 09:35 Uhr
Archiv-Beitrag: Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

"In unserem Basisszenario gehen wir allerdings davon aus, dass die Regierung den Verzug Anfang 2015 wiedergutmachen kann, da die rechtlichen Hürden für eine Einigung mit den Holdout-Gläubigern Ende 2014 wegfallen werden.

Derzeit halten wir in unseren Blend-Strategien eine übergewichtete Position von 1% in argentinischen Anleihen, die ausschließlich aus US-Dollar-Anleihen besteht, die nach lokalem Recht begeben wurden. Wichtig ist insbesondere, dass der Zahlungsverzug auf die nach New Yorker Recht emittierten Anleihen die Fähigkeit Argentiniens nicht beeinträchtigt, die Anleihen nach lokalem Recht zu bedienen, da diese von der Gleichrangigkeitsentscheidung vom Oktober 2012 nicht betroffen waren, mit der Argentinien nach einem jahrelangen Rechtsstreit verpflichtet wurde, 1,33 Mrd. USD an die Holdout-Gläubiger zu zahlen. Nachdem Argentinien im bisherigen Verlauf des Jahres alle Berufungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat, kam es zu der gegenwärtigen Konfrontation zwischen der Regierung und den Holdout-Gläubigern. Argentinien beabsichtigte, die ursprünglich am 30. Juni fällige Kuponzahlung zu leisten und überwies den Betrag an die Zahlstelle (Bank of New York Mellon). Richter Griesa entschied jedoch, dass die Gelder nicht an die Inhaber von Anleihen ausgezahlt werden dürften, die den damaligen Umschuldungen zugestimmt hatten, sofern die Holdout-Gläubiger nicht bezahlt werden.

Ein wichtiger Faktor, der die Einigung mit den Holdout-Gläubigern scheitern ließ, ist die sogenannte RUFO-Klausel «Right Upon Future Offers» in den Umschuldungsvereinbarungen von 2005 und 2010. Diese verpflichtet Argentinien, den Anleiheninhabern, die die Umschuldungen akzeptiert hatten, die gleichen Bedingungen anzubieten, falls andere Gläubiger bessere Bedingungen erhalten. Die RUFO-Klausel läuft jedoch am 31. Dezember 2014 aus. Damit wäre der Weg für Verhandlungen über einen Vergleich mit den Holdout-Gläubigern im Jahr 2015 frei. Inzwischen wurden in dieser Woche Berichte veröffentlicht, dass argentinische Banken an einer Einigung mit den Holdout-Gläubigern arbeiten, bei der die RUFO-Klausel nicht ausgelöst würde. Außerdem war die Rede von einer anderen Einigung mit einer internationalen Bank, welche die festgefahrene Situation in den Verhandlungen mit den Holdout-Gläubigern lösen würde. Ein Durchbruch im Jahr 2014 würde in einer Rally argentinischer Anleihen resultieren. Denn dies wäre ein Schritt in Richtung auf die Wiedererlangung des Zugangs zum internationalen Anleihenmarkt für das Land. Eine solche Entwicklung hätte einen deutlichen Rückgang der Risikoprämie des Landes zur Folge.

In den kommenden Tagen ist mit einer Flut von Schlagzeilen über den Zahlungsverzug und einen möglichen Vergleich zu rechnen, die wiederum zu heftigen Kursbewegungen von argentinischen Anleihen führen werden. Wir tendieren dazu, unsere Positionen in US-Dollar-Anleihen nach lokalem Recht aufzustocken, da die Aussichten auf eine Einigung mit den Holdout-Gläubigern im Jahr 2015 nach wie vor gut sind. Dies wäre ein Impuls für einen Anstieg argentinischer Anleihen.“

Brett Diment, Head of Emerging Market and Sovereign Debt, Aberdeen Asset Management

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011 §128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt. Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder sonstigen verfügbaren Informationen entstehen. Das NewsCenter ist eine kostenpflichtige Sonderwerbeform der e-fundresearch.com AG für Asset Management Unternehmen. Copyright und ausschließliche inhaltliche Verantwortung liegt beim Asset Management Unternehmen als Nutzer der NewsCenter Sonderwerbeform. Alle NewsCenter Meldungen stellen Presseinformationen oder Marketingmitteilungen dar.
Klimabewusste Website

AXA Investment Managers unterstützt e-fundresearch.com auf dem Weg zur Klimaneutralität. Erfahren Sie mehr.

Melden Sie sich für den kostenlosen Newsletter an

Regelmäßige Updates über die wichtigsten Markt- und Branchenentwicklungen mit starkem Fokus auf die Fondsbranche der DACH-Region.

Der Newsletter ist selbstverständlich kostenlos und kann jederzeit abbestellt werden.