"Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat eine Stellungnahme veröffentlicht, welche den Verfechtern des Quantitative Easing gefallen, diese aber nicht überraschen und die Gegner erschrecken wird. Im Kern ist er der Ansicht, das die EZB selbst am besten weiß, was zu tun ist, und sie daher die Möglichkeit haben muss, nach eigenem Ermessen zu handeln. Zur Sicherheit wurde Draghis Mantra, dass das Verbot der monetären Finanzierung eingehalten werden muss, noch einmal hinzugefügt, auch wenn es jetzt nahezu bedeutungslos geworden ist.
Die Stellungnahme kritisiert die Art und Weise, wie das Bundesverfassungsgericht den Fall bewertet hat, und scheint zu sagen, dass es nicht die Aufgabe nationaler Gerichte sei, Dinge zu bewerten, die auf europäischer Ebene stattfinden. Die Stellungnahme räumt darüber hinaus ein unbequemes Hindernis für Draghis große Wette der quantitativen Lockerung aus dem Weg, welche jetzt ziemlich sicher nächste Woche verkündet werden wird. Aber die Stimmen die sowohl das OMT-Programm als auch die quantitative Lockerung als eklatanten Bruch des EU-Vertragsrechts ansehen, werden jetzt nur noch schriller werden."
Aberdeen: Kommentar zur Stellungnahme des EuGH
Wolfgang Kuhn, Head of Pan-European Credit bei Aberdeen Asset Management kommentiert das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zum OMT-Programm der EZB: abrdn | 14.01.2015 16:08 Uhr
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