Die japanische Hauptversammlungs-Saison markierte ihren letztjährigen Höhepunkt am 26. Juni, als 40% der japanischen Unternehmen, deren Geschäftsjahr Ende März endet, ihre Hauptversammlungen abhielten. Mit den Hauptversammlungen von Nintendo bis Nikon, von Takeda bis Tokyo Gas war dieser Tag für Investoren, die Wert auf Corporate Governance legen, das Schlüsseldatum des Jahres.
Lange Zeit war Corporate Governance in Japan ein Sorgenkind ausländischer Investoren. In japanischen Unternehmen war der Erhalt der sozialen Harmonie seit jeher genauso wichtig wie die Maximierung von Gewinnen, so dass die Aktionäre von allen Stakeholdern häufig die unwichtigsten waren. So wurde japanischen Unternehmen von ausländischen Aktionären u.a. vorgeworfen, keinen Wert auf Shareholder Value zu legen, zu hohe Überschüsse einzubehalten und Anteile an Lieferanten sowie sonstigen befreundeten Unternehmen zu halten. Die Aktionäre führen ins Feld, dass sich diese Faktoren negativ auf die Eigenkapitalrendite und sonstige Kennzahlen auswirken. Daran konnten lange Zeit auch die Bemühungen von Investorenverbänden wie der Asian Corporate Governance Associations nichts ändern, die Besuche im Land organisierten, White Papers herausgaben und sich bei Industrieverbänden für eine bessere Behandlung der Aktionäre einsetzten.
Aber jetzt scheint die Saat ihrer Bemühungen allmählich aufzugehen. Anfang Juni trat der neue japanische Corporate Governance-Kodex, der erste seiner Art, in Kraft. Dieser Kodex, der von ergänzenden Maßnahmen flankiert wird, will die Rechenschaftspflicht der Unternehmen gegenüber ihren Aktionären verstärken. So müssen die Unternehmen nunmehr jährlich ihre Überkreuzbeteiligungen überprüfen und rechtfertigen, so dass die entspannten Geschäftsbeziehungen, welche die japanische Unternehmenslandschaft seit jeher geprägt hatten, auf den Prüfstand kommen. Theoretisch ist die Anwendung des Kodex freiwillig, aber in der Praxis verlangen die Vorschriften der Tokioter Börse die Einhaltung des Kodex sowie im gegenteiligen Fall eine glaubwürdige Erklärung für die Nichtumsetzung.