Offenbar wollen die Briten mit einem neuen Binnenmarktgesetz ihre Verpflichtungen aus dem Austrittsabkommen zur Grenze zwischen Irland und Nordirland aushebeln. Für die Verhandlungen würde das einen Rückschritt bedeuten und könnte starke Reaktionen seitens der EU hervorrufen. Zudem wirft diese Strategie erneut Fragen zur Regierungsführung auf, die eigentlich geklärt schienen. Sollte die Regierung Johnson jedoch andeuten, dass sie nicht gewillt ist, sich an bestehende Verträge zu halten, wird dieses Thema wieder zur Sprache kommen.
Ungeachtet der jüngsten Entwicklung und der bevorstehenden schwierigen Gespräche gehen wir jedoch davon aus, dass sich Großbritannien und die EU zunächst auf ein begrenztes Freihandelsabkommen (FHA) einigen werden. Dies würde jedoch verglichen mit der Zeit vor dem Brexit erhebliche Handelsbarrieren zwischen der Insel und der Europäischen Union schaffen. Branchen, die auf reibungslose grenzüberschreitende Lieferketten angewiesen sind, sowie der Dienstleistungssektor im Allgemeinen würden davon besonders stark in Mitleidenschaft gezogen.
Tabelle 1: Mögliche Ergebnisse eines Handelsabkommens zwischen Großbritannien und der EU
Szenario | Beschreibung |
Begrenztes Freihandelsabkommen | Keine Zölle, keine Quoten für Waren, mit Ausnahmen für stark regulierte Sektoren Zollkontrollen an den Grenzen Zugang zum Dienstleistungssektor gemäß WTO-Bedingungen Souveränität in Bezug auf die Einwanderung von EU-Bürgern nach Großbritannien und umgekehrt |
Brexit ohne Abkommen | Großbritannien tritt nach der Übergangsphase ohne ein Handelsabkommen aus der EU aus Handel zwischen Großbritannien und der EU erfolgt gemäß WTO-Regeln, was unterschiedliche Zölle für verschiedene Sektoren und ein Ende des Schutzes für Dienstleistungsbranchen bedeuten würde Zollkontrollen an den Grenzen Souveränität in Bezug auf die Einwanderung von EU-Bürgern nach Großbritannien und umgekehrt |
Umfangreiches Freihandelsabkommen* | Keine Zölle, keine Quoten für alle Waren, gegenseitige Anerkennung bei gewissen Regulierungsfragen Zollkontrollen an den Grenzen Zum Teil erweiterter Zugang zum gemeinsamen Markt für den Dienstleistungssektor einschließlich der Transportbranche, möglicherweise auch für den Finanzdienstleistungssektor Souveränität in Bezug auf die Einwanderung von EU-Bürgern nach Großbritannien und umgekehrt, aber mit gewissen Zugeständnissen |
Zollunion | Keine Zölle, keine Quoten für Waren in den meisten Industriezweigen Keine Zollkontrollen an den Grenzen Keine Garantie für den Dienstleistungssektor, aber gewisser Zugang zum Binnenmarkt wahrscheinlich Öffnung der Arbeitsmärkte wahrscheinlich, aber deutlich begrenzter als gegenwärtig |
Norwegen-Plus-Modell | Keine Zölle, keine Quoten für Waren in den meisten Industriezweigen Keine Zollkontrollen an den Grenzen Weitreichender Zugang des Dienstleistungssektors zum Binnenmarkt im Gegenzug für regulatorische Angleichung und Zahlungen in den EU-Haushalt Freizügigkeit für EU-Arbeitnehmer mit Zusicherungen der EU im Hinblick auf die Zuwanderungsbegrenzung |
Worum geht es bei den Handelsgesprächen?
Die aktuellen, durch Covid-19 ausgelösten wirtschaftlichen Turbulenzen haben die zugrunde liegende Dynamik der Handelsgespräche zwischen Großbritannien und der EU kaum verändert. Für den Zugang zum EU-Markt wird das Vereinigte Königreich Zugeständnisse bei seiner gesetzgeberischen Souveränität machen müssen. Oberste Priorität haben für die EU der Schutz der Binnenmarktintegrität und die Vermeidung einer Aufweichung von Regulierungsstandards durch Großbritannien.
In den Konsumgütersektoren halten wir ein Abkommen mit einem zoll- und quotenfreien Zugang zum Binnenmarkt für sehr wahrscheinlich. Dafür werden gewisse Kompromisse bei Themen wie Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Umwelt- und Arbeitsnormen erforderlich sein.
Derzeit sind die staatlichen Beihilfen heftig umstritten. London will unbedingt verhindern, dass die EU in Großbritannien mit regiert und auf die Restrukturierungspläne für die Zeit nach der Corona-Krise Einfluss nimmt. Klar ist, dass die britische Regierung für das Vereinigte Königreich langfristig einen Platz außerhalb des regulatorischen Einflussbereichs der EU anstrebt. Zugleich hat sie eben erst bestätigt, dass sie die europäischen Güterstandards wie das „CE“-Zeichen bis mindestens 2022 anerkennen wird. Das Auflösen der regulatorischen Verflechtungen mag sich langsam vollziehen. Gleichwohl wird Großbritanniens langfristiges Streben nach Eigenständigkeit auch den Umfang eines eventuellen Freihandelsabkommens einschränken.
Deutlich beschränkt wird ferner der Zugang der Briten zum Dienstleistungssektor verglichen mit der Zeit, als das Land noch zur EU gehörte. Im Juli gab die Europäische Kommission zu verstehen, dass sie britische Vorschriften für zentrale Finanzdienstleistungen wie Wertpapierhandel und Investmentbanking möglicherweise nicht anerkennen wird. Offenbar tendieren die EU-Kapitalmarktregulierer inzwischen zu einem gewissen Protektionismus. Mit der Zeit könnte damit auch der Zugang zum britischen Markt stärker beschränkt werden. Zum Themenkomplex der professionellen Dienstleistungen hat die EU signalisiert, dass Themen wie Lizenzierung, Anerkennung von Qualifikationen und Angleichung der Rechtsvorschriften, die den grenzüberschreitenden Dienstleistungshandel ermöglichen, wohl kaum Gegenstand eines ersten Freihandelsabkommens sein werden.
Was geschieht nach dem Ende der Übergangsphase?
Die kurzzeitigen wirtschaftlichen Auswirkungen eines begrenzten Freihandelsabkommens dürften je nach Sektor recht unterschiedlich ausfallen und erheblich vom Ausmaß der Vorschriften und Zollkontrollen in der Produktions- und Vertriebskette abhängen. Ein wichtiger Faktor wird ferner sein, wie gut Großbritannien vorbereitet ist. Aus Whitehall und der Industrie mehren sich die Hinweise, dass man bei den Vorbereitungen in punkto Zollabwicklung und Logistik hinterherhinkt. Das gilt auch für Dover und die Grenze zwischen Irland und Nordirland.
Zudem ist die Regierung gezwungen, den Fokus auf die andauernden Herausforderungen durch Covid-19 für das Gesundheitssystem und die Wirtschaft richten. Damit bleibt ihr wenig Zeit, die Vorbereitungslücke zu schließen. Werden sich Großbritannien und die EU im Herbst nicht einig, ist kurzzeitig mit erheblichen Störungen im Handel in beide Richtungen zu rechnen. Besonders anfällig hierfür sind Branchen, die während der EU-Mitgliedschaft von Meistbegünstigungszöllen* profitiert haben.
Wie gestaltet sich die weitere Entwicklung?
Unter dem Strich spricht Vieles für ein Freihandelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU. Bis dahin ist jedoch mit zahlreichen politischen Turbulenzen zu rechnen und ein No-Deal-Brexit kann nie ausgeschlossen werden.
Allerdings bestehen drei wesentliche Gründe, weshalb es wohl zu einer Einigung kommen wird. Erstens verstärkt die Scottish National Party den Druck auf die Regierung, ein weiteres Unabhängigkeitsreferendum abzuhalten. Zweitens hält in der Wirtschaft nach dem Lockdown gerade erst wieder eine gewisse Normalität Einzug. Und drittens wächst der Unmut in der Bevölkerung über die Politik der Regierung Johnson.
Wir glauben, dass die Briten weniger bereit – und noch weniger in der Lage – sind, sich auf einen No-Deal-Brexit einzulassen, als die Medienbriefings aus Downing Street No. 10 vermuten lassen.
Premierminister Johnson dürfte daher weiterhin großes Interesse an einer Einigung vor dem 1. Januar 2021 haben. Aus unserer Sicht sind die Briten weniger bereit – und noch weniger in der Lage –, sich auf einen No-Deal-Brexit einzulassen, als die Medienbriefings aus Downing Street No. 10 vermuten lassen.
Der EU-Gipfel im Oktober wäre eine gute Gelegenheit, ein mögliches Abkommen zu präsentieren. Wie so oft bei solchen Verhandlungen braucht es das politische Drama, um den gordischen Knoten zu durchschlagen. Die Brexit-Gespräche werden daher wohl bis zur letzten Minute spannend bleiben. Und da die Zeit immer knapper wird, halten wir es weiterhin für möglich, dass die Umsetzungsphase bis ins nächste Jahr verlängert wird. Das würde beiden Seiten mehr Zeit zur Vorbereitung geben. Von einem Brexit ohne Abkommen würde indes zweifellos zusätzliche Belastung für eine Erholung ausgehen, die sich ohnehin schon lang und schwierig gestalten dürfte.
Stephanie Kelly, Senior Political Economist & Paul McGhee, Head of Brexit Strategy, Aberdeen Standard Investments
*Meistbegünstigungszoll – ist der günstigste Zoll, den ein Land einem anderen Land im Handel auferlegt.