Macht der Zentralbanken für die Bekämpfung des Klimawandels nutzen?

Am 31. Oktober beginnt die COP26 in Glasgow – das nehmen Luke Bartholomew, Senior Monetary Economist, und Paul Diggle, Deputy Chief Economist des schottischen Vermögensverwalters abrdn, zum Anlass, um die Rolle der Zentralbanken bei der Bekämpfung des Klimawandels zu analysieren: abrdn | 07.10.2021 17:35 Uhr
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Archiv-Beitrag: Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

„Die strategische Überprüfung der Europäischen Zentralbank (EZB) hat eindrucksvoll belegt, dass sich die Zentralbanken durchaus Gedanken über ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele machen. Der Klimamaßnahmenplan der EZB sieht auf kurze Sicht nur relativ moderate Anpassungen der Geldpolitik vor, ab Mitte 2022 ist jedoch mit umfangreicheren Änderungen zu rechnen. Andere Zentralbanken legen eine ähnliche Vorgehensweise an den Tag.

Das wichtigste Argument für Zentralbanken, sich an der Bekämpfung des Klimawandels zu beteiligen, ist, Regierungen dazu zu bewegen, ebenfalls einen stärkeren politischen Schwerpunkt auf Klimaschutz zu legen. Angesichts der Dringlichkeit der Klimarisiken sollten alle zur Verfügung stehenden politischen Instrumente genutzt werden, um die Klimaziele der Regierung zu erreichen.

Der Zweck heiligt die Mittel

Doch steht bei einer entsprechenden Beteiligung nicht die Neutralität der Zentralbanken auf dem Spiel? Unseres Erachtens lassen sich bereits die nach der Krise von den Zentralbanken ergriffenen Maßnahmen nur schwer als neutral bezeichnen.

Käufe von Staatsanleihen, Investment-Grade- und Hochzinspapieren, die Bereitstellung von Liquidität zu günstigen Konditionen sowie negative Zinsen wirken sich allesamt auf die Wirtschaft aus. Beispielsweise kommt der Kauf von Unternehmensanleihen in der Regel jenen Unternehmen zugute, die diese Papiere begeben, während von der Bereitstellung zusätzlicher Liquidität vor allem Banken profitieren. Die Nutzung dieser Instrumente scheint also per se nicht neutral zu sein, da einige Sektoren stärker profitieren als andere.

Und es erscheint durchaus plausibel, dass selbst beabsichtigte Verstöße gegen das Neutralitätsversprechen gerechtfertigt sein könnten, solange sie im Einklang mit den allgemeinen demokratischen Verpflichtungen der Gesellschaft, in der die Zentralbank tätig ist, stehen und das Wohlergehen fördern. Und in jenen Gesellschaften, die ihren Zentralbanken das Mandat erteilen, zur Erreichung der Klimaziele beizutragen, wäre die Aufgabe der Neutralität zur Förderung der grünen Wende vertretbar angesichts der extremen Folgen von Untätigkeit für das Wohlergehen.

Viele Wege führen nach Paris

In unseren Augen stehen Zentralbanken drei Wege zur Bekämpfung des Klimawandels offen.

Die erste und konservativste Möglichkeit ist, die Auswirkungen des Klimawandels, die physischen und finanziellen Risiken sowie alternative Szenarien verstärkt bei den Konjunktur- und Inflationsprognosen, den Stellungnahmen nach Zentralbanksitzungen und den Stresstests der Banken zu berücksichtigen. Die meisten Auswirkungen des Klimawandels kommen über Zeiträume zum Tragen, die über die drei Jahre hinausgehen, für die die Zentralbanken in der Regel ihre Prognosen abgeben. Doch die Zentralbanken könnten noch ausgeklügeltere Klimaszenarien bei den Stresstests der Banken anwenden und dadurch die Bedeutung des Klimawandels für die langfristige Wirtschafts- und Marktentwicklung steigern. Hierfür müssten die Zentralbanken selbstverständlich das erforderliche Know-how haben, um diese Aufgabe glaubwürdig auszuführen, und der Klimamaßnahmenplan der EZB sieht im ersten Jahr hauptsächlich eine Erarbeitung dieser Kompetenzen vor.  

Die zweite und radikalere Möglichkeit bestünde darin, dass die Zentralbanken bei ihrem alltäglichen Bilanzmanagement und ihren Tagesgeldgeschäften die Bewertung eines Vermögenswerts, der als Sicherheit für einen Kredit fungiert, anhand des Klimascores dieses Wertpapiers anpassen (auch als „Haircut“ bezeichnet). Da Sicherheitentransaktionen stets und ungeachtet der geldpolitischen Haltung erfolgen, haben die Zentralbanken mit diesem Ansatz die Möglichkeit, die Klimafolgen laufend zu beeinflussen. Dies lässt sich leicht rechtfertigen: Die Zentralbank könnte anführen, dass bei „braunen“ Vermögenswerten ein höheres Risiko besteht als bei entsprechenden „grünen“ Finanzanlagen und ein größerer „Haircut“ somit eine angemessene Maßnahme darstellt. Die EZB hat überdies die Strukturierungsanforderungen für bestimmte grüne Anleihen gelockert, sodass diese nun als Sicherheiten infrage kommen, wenn das ansonsten nicht der Fall gewesen wäre. Bessere Klimaergebnisse würden sich sowohl aus der daraus resultierenden stärkeren Nachfrage seitens der Geschäftsbanken nach grünen im Gegensatz zu braunen Vermögenswerten (falls letztere weniger als Sicherheiten infrage kommen) und durch das Signal ergeben, das die Zentralbanken im Hinblick auf die mit grünen im Vergleich zu braunen Vermögenswerten verbundenen Risiken senden.

Drittens könnten die Zentralbanken noch einen Schritt weiter gehen und in ihrer Rolle als umsichtige Regulierungsbehörden unterschiedliche Kapitalanforderungen für die Kreditvergabeaktivitäten der Banken auf Grundlage von ESG-Kriterien festlegen – sozusagen ein klimaspezifisches Äquivalent zu einem antizyklischen Kapitalpuffer. Die Kapitalanforderungen für die Kreditvergabe an ein grünes Unternehmen oder für ein grünes Projekt könnten also niedriger angesetzt werden als bei anderen Arten von Krediten, wodurch die Kapitalkosten für diese Aktivitäten sinken und so die Kreditvergabe zur Unterstützung der grünen Wende angekurbelt wird.

Die Zentralbanktätigkeit darf aber keinen Ersatz für allgemeinere Regierungsmaßnahmen darstellen, sondern sollte als Ergänzung eines breiten Spektrums an politischen Instrumenten dienen."

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