Der von der EU-Kommission vorgelegte Aktionsplan verfolgt drei Kernziele: Angestrebt wird, Kapitalflüsse auf den Umbau zu einer nachhaltigen Wirtschaft auszurichten. Nachhaltigkeit soll stärker in das Risikomanagement integriert und darüber hinaus die Transparenz nachhaltiger Finanzprodukte gefördert werden. Der Plan sieht hierfür die Umsetzung von insgesamt zehn Maßnahmen vor, die allesamt bis zum zweiten Quartal 2019 auf den Weg zu bringen sind. Mit ihren Vorschlägen zur schrittweisen Einführung eines einheitlichen Klassifizierungssystems (Taxonomie) für Nachhaltigkeit und der Bestimmung der Nachhaltigkeitspflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern hat die EU-Kommission nun mit der konkreten Ausgestaltung begonnen.
„Die Einführung eines einheitlichen Klassifizierungssystems für nachhaltige Vermögenswerte ist grundsätzlich positiv. Eine Übertragung auf Kapitalanlagestrategien kann allerdings kein Automatismus sein. Es muss genug Raum bleiben, Investments individuell auszugestalten, so dass sie unterschiedlichen Kundengruppen und Rendite-Risiko-Profilen gerecht werden“, betont Schindler. Derzeit dürfen in Deutschland Fonds gemäß der BVI-Wohlverhaltensrichtlinien nur als nachhaltig bezeichnet werden, wenn sie einer dezidierten Nachhaltigkeitsstrategie folgen und diese im Verkaufsprospekt genannt ist.
Die Klarstellung der Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Investoren durch die EU Kommission begrüßt Schindler: „Auch wenn die regulatorische Verpflichtung nicht der Königsweg sein kann, befürworten wir den Aktionsplan grundsätzlich. Wir müssen feststellen, dass auch in Deutschland Nachhaltigkeitskriterien noch nicht flächendeckend berücksichtigt werden. Mit den BVI-Wohlverhaltensrichtlinien haben wir aber schon gute Erfahrungen gesammelt, die wir in diesem Sinne weiterentwickeln können.“
Aus Sicht von Union Investment sei es wichtig, das traditionelle Investmentdreieck von Rendite, Sicherheit und Liquidität um den Aspekt der Nachhaltigkeit zu ergänzen. „Beim Risikomanagement bringt die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten erhebliche Vorteile. Die klassische Fundamentalanalyse kann durch die Berücksichtigung von ESG-Kriterien sinnvoll ergänzt werden, um alle Risiken im Portfolio mess- und steuerbar zu machen“, erläutert Schindler.
„Vorsicht ist allerdings bei der Ausgestaltung der treuhänderischen Pflichten von Fondsgesellschaften geboten. ESG-Vorgaben für Anlagestrategien dürfen nicht ins regulatorische Pflichtenheft geschrieben werden. Der Vermögensverwalter ist als Treuhänder zunächst dem Anleger verpflichtet. Anleger müssen weiterhin frei entscheiden dürfen, ob und in welchem Umfang sie Nachhaltigkeitsgesichtspunkte berücksichtigen wollen“, so Schindler.
Das Ziel, nachhaltig ausgerichtete Investmentprodukte durch eine Verbesserung der Transparenz zu fördern, findet ebenfalls die Unterstützung von Union Investment. „Dabei sollte die Initiative für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der individuellen Ziele des Anlegers zunächst von diesem selbst ausgehen. Darüber hinaus gilt es, die ohnehin hohe Komplexität in der Anlageberatung nicht weiter zu erhöhen. Mehr Klarheit über das, was nachhaltige Finanzprodukte ausmacht, ist das Gebot der Stunde“, sagt Schindler.
In Deutschland zählt Union Investment zu den Pionieren der nachhaltigen Geldanlage. In speziellen Nachhaltigkeitsfonds und -mandaten verwaltet der genossenschaftliche Vermögensverwalter heute mehr als 34 Mrd. Euro. Darüber hinaus werden Nachhaltigkeitskriterien als zusätzlicher Risikofilter in den gesamten Investmentprozess über alles Anlageklassen hinweg integriert.
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