ESMA-Leitlinien bekämpfen Greenwashing

Die Europäische Kommission will Nachhaltigkeitsvorschriften vereinfachen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern. Wie sie dabei vorankommt, untersucht Ophélie Mortier, Chief Sustainable Investment Officer von DPAM: DPAM | 11.06.2025 09:35 Uhr
Ophélie Mortier, Chief Sustainable Investment Officer von DPAM / © e-fundresearch.com / DPAM
Ophélie Mortier, Chief Sustainable Investment Officer von DPAM / © e-fundresearch.com / DPAM

Die Leitlinien der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) legen klare Mindeststandards für Fonds fest, deren Namen ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe enthalten. Um Begriffe wie „nachhaltig” oder „Nachhaltigkeit” verwenden zu dürfen, muss ein Fonds mindestens 80% seines Vermögens in Anlagen investieren, die mit ökologischen oder sozialen Merkmalen oder nachhaltigen Anlagezielen im Einklang stehen, wobei mindestens 50% als nachhaltige Anlagen im Sinne der SFDR-Definition gelten müssen. Darüber hinaus müssen diese Fonds die Ausschlusskriterien des EU-Paris-Aligned Benchmark (PAB) anwenden. Diese verbieten ein Engagement in Unternehmen, die an der Produktion fossiler Brennstoffe, umstrittenen Waffen und anderen Aktivitäten beteiligt sind, die mit den Zielen des Pariser Abkommens unvereinbar sind.

Für Fonds, die Begriffe wie „Transition“, „sozial“ oder „Governance“ verwenden, gilt dieselbe Anlageschwelle von 80%. Anstelle der PAB-Ausschlusskriterien müssen diese Fonds jedoch die Ausschlusskriterien des Climate Transition Benchmark (CTB) befolgen. Beide Rahmenwerke haben Ausschlusskriterien gemeinsam; allerdings ermöglicht CTB einen schrittweisen Weg zur Dekarbonisierung und ein breiteres Anlageuniversum.

Notwendiger Anlegerschutz

Fondsnamen sollen die zugrunde liegenden Strategien genau widerspiegeln. Der Grund: Für Fondsmanager besteht ein kommerzieller Anreiz, ESG-bezogene Begriffe zu verwenden, das Fonds mit diesen Begriffen im Namen steigende Nettozuflüsse verzeichnen. Dieser Effekt war vor allem auf die Verwendung von Umweltbegriffen zurückzuführen, im Gegensatz zu Begriffen aus den Bereichen Soziales oder Governance. Das damit einhergehende Risiko von Greenwashing machte regulatorische Maßnahmen notwendig, um Anleger zu schützen.

Tatsächlich war der Anteil der Fonds mit ESG-bezogenen Begriffen im Namen von 2015 bis Mitte 2024 von 3% auf 9% gestiegen. Seit der Veröffentlichung der Leitlinien im Mai 2024 ist die Anzahl der Fonds mit nachhaltigkeitsbezogenen Namen laut MSCI um etwa 20% gesunken. Vor ihrem Inkrafttreten ist zudem mit einer Beschleunigung der Umbenennung von Fonds zu rechnen.

Morningstar schätzt, dass im Jahr 2024 und im ersten Quartal 2025 mehr als 640 europäische Fonds mit ESG-bezogenen Begriffen in ihren Namen umbenannt wurden und mehr als 590 Fonds ESG-Begriffe gestrichen oder geändert haben.

Fazit: Der Zeitpunkt des Rückgangs der Fonds, die ESG-bezogene Begriffe in ihren Namen verwenden, deutet darauf hin, dass die Richtlinien Greenwashing tatsächlich verhindern.

Von Ophélie Mortier, Chief Sustainable Investment Officer von DPAM

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