Archiv-Beitrag: Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Welche Möglichkeiten haben Anleger bei der Anwendung von ESG-Standards auf EM-Staatsanleihen?
Wirtschaftliche, soziale und Governance-Aspekte (ESG) spielen für Anleger eine immer wichtigere Rolle. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ein ESG-Rahmen auf EM-Staatsanleihen angewendet werden kann:
Best-in-Class-Ansätze: Optimierung oder regelbasierte Ansätze, die auf intern erstellten oder von Dritten erstellten ESG-Bewertungen basieren.
Screening: Dies kann sowohl positiv als auch negativ sein. Ein Beispiel für ein negatives Screening ist der Ausschluss eines staatlichen Emittenten, wenn dieser einen bestimmten Wert für bürgerliche und politische Rechte auf der Grundlage des Freedom House Index nicht erreicht. Ein Beispiel für ein positives Screening ist die bewusste Aufnahme von Anleihen mit grünem Etikett.
Thematische Ansätze: Investitionen in Themen oder Vermögenswerte, die speziell auf die Lösung sozialer oder ökologischer Probleme abzielen (z. B. Ausrichtung der Portfolios auf den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und eine Reduzierung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2°C).
Impact Investing: Diese Investitionen zielen in der Regel auf messbare positive soziale oder ökologische Auswirkungen ab. Die Investitionen sind in der Regel projektspezifisch.
Anleger können diese Ansätze einzeln oder in Kombination anwenden. Sie können entweder durch die Übernahme einer ESG-Benchmark von der Stange oder durch eine maßgeschneiderte Lösung angewendet werden, die auf Portfolio- oder Indexebene durch eine maßgeschneiderte Benchmark angewendet werden kann.
Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung
eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder
Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das
investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment
beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011
§128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den
Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die
Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt.
Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie
für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen
kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die
mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für
unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder
sonstigen verfügbaren Informationen entstehen.
Das NewsCenter ist eine kostenpflichtige Sonderwerbeform der e-fundresearch.com AG für Asset
Management Unternehmen. Copyright und ausschließliche inhaltliche Verantwortung liegt beim
Asset Management Unternehmen als Nutzer der NewsCenter Sonderwerbeform. Alle NewsCenter
Meldungen stellen Presseinformationen oder Marketingmitteilungen dar.