OFI AM stärkt Klimaschutz - Ausschluss von Kraftwerkskohle bis 2030

Der französische Vermögensverwalter OFI Asset Management verpflichtet sich dazu, bis 2030 nicht mehr in Kraftwerkskohle zu investieren – unabhängig von der Region oder Anlageklasse. OFI Asset Management | 01.07.2020 16:22 Uhr
Jean-Pierre Grimaud, Chief Executive Officer der OFI-Gruppe / © OFI AM
Jean-Pierre Grimaud, Chief Executive Officer der OFI-Gruppe / © OFI AM
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„Ein Wettlauf gegen die Zeit hat begonnen, um das in der Pariser Vereinbarung festgelegte Ziel zu erreichen, die Erderwärmung bis 2100 auf weniger als 2°C zu begrenzen. Diese Frist mag weit entfernt erscheinen, aber die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, sind dringend, und wir alle müssen uns für den Schutz der Zukunft unseres Planeten und der Menschheit einsetzen“, sagt Jean-Pierre Grimaud, Chief Executive Officer der OFI-Gruppe.

Unterschiedliche Studien stimmen darin überein, dass es unerlässlich ist, die Finanzierung von Kraftwerkskohle einzustellen, wenn die globale Erwärmung unter Kontrolle gebracht werden soll. Der Grund: Kraftwerkskohle ist die Hauptquelle von Treibhausgasen – weit vor Erdöl oder Erdgas. Die Erzeugung von Strom durch thermische Kohle ist doppelt so kohlenstoff-intensiv wie die mit Erdgas.

Eine Investition in ein Unternehmen, das im Bereich der Kraftwerkskohle tätig ist, birgt und verschärft eine Reihe von Risiken für die Umwelt und die Gesellschaft und folglich auch finanzielle Risiken für Anleger.

OFI hat sich deshalb dazu verpflichtet, aus Investments in Kraftwerkskohle auszusteigen. Die Strategie besteht darin, dass OFI alle Unternehmen, die die von OFI festgelegten Kriterien nicht erfüllen, von seinen Investitionen ausschließt. Dies umfasst sowohl den Betrieb von Kohlebergwerken als auch die Stromerzeugung aus Kohle (Übersicht siehe unten).

„Jedes Unternehmen, das bestimmte Schwellenwerte nicht einhält, wird ausgeschlossen – es sei denn, es kann nachweisen, dass es Maßnahmen ergreift, um einen durch die Initiative "Science-Based Targets" validierten "Well-below 2°C"-Kurs einzuhalten. Diese Schwellenwerte sind in der Anlagepolitik von OFI Asset Management festgelegt und stimmen mit den von der NGO Urgewald aufgestellten GCEL (Global Coal Exit List) überein“, betont Jean-Marie Mercadal, Deputy Chief Executive Officer und Chief Investment Officer bei OFI Asset Management.

„Unser SRI-Team wirkt auf Unternehmen ein, neue Projekte im Bereich Kraftwerkskohle zu stoppen. Und wir raten denjenigen, die Kraftwerkskohleanlagen besitzen, Pläne zur schrittweisen Schließung ihrer Kraftwerkskohleanlagen zu akzeptieren und umzusetzen“, fügt Alain Pitous, Leiter der Abteilung Responsible Finance bei OFI Asset Management, hinzu.

Ausschluss- und Anlagekriterien:

1. OFI Asset Management investiert nicht mehr in die folgenden Arten von Unternehmen, unabhängig von der Anlageklasse oder Region:

  • Unternehmen, die neue Kraftwerkskohleprojekte entwickeln, unabhängig von der Größe des Projekts.
  • Unternehmen, die mehr als 30 Prozent ihrer Einnahmen aus Aktivitäten im Zusammenhang mit thermischer Kohle erzielen. Dieser Schwellenwert wird ab 2021 auf 20 Prozent gesenkt.
  • Unternehmen, deren Stromerzeugung oder Kapazität zu mehr als 30 Prozent auf thermischer Kohle basiert. Dieser Schwellenwert wird ab 2021 auf 20 Prozent gesenkt.
  • Unternehmen, die mehr als 20 Millionen Tonnen Kraftwerkskohle produzieren. Diese Schwelle wird ab 2021 auf 10 Millionen Tonnen gesenkt.
  • Unternehmen, deren thermische, durch Kohle erzeugte Kraftwerkskapazität 10 GW übersteigt. Dieser Schwellenwert wird ab 2021 auf 5 GW abgesenkt.

2. Falls eines der in der GCEL aufgeführten Unternehmen grüne Anleihen emittiert, kann OFI Asset Management diese zeichnen.

3. Die Finanzierung von Kraftwerkskohle wird bis spätestens 2030 vollständig eingestellt.

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