Das neue Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und Neos umfasst 211 Seiten und versprüht nicht unbedingt den Geist mutiger Reformen, insbesondere das Thema Kapitalmarkt bleibt weitgehend ausgespart. Auf Stiftungen kommen Steuererhöhungen zu, und bei manch anderen Steuern bleibt die konkrete Ausgestaltung noch abzuwarten. Wir haben einige wesentliche Vorhaben mit Fokus auf den Bereich Steuerrecht zusammengefasst, die für Sie interessant sein könnten.
Privatstiftungen
Für Privatstiftungen soll es zu einer Anhebung der Stiftungseingangssteuer und des Stiftungseingangssteueräquivalents auf jeweils 3,5% kommen. Derzeit beträgt die Stiftungseingangssteuer (bei Erfüllung der gesetzlichen Offenlegungsverpflichtungen) 2,5%. Weiters soll die Zwischensteuer von derzeit 23% auf 27,50% erhöht werden. Künftig wird die – im Körperschaftssteuergesetz geregelte – Zwischensteuer also höher sein als die „normale“ Körperschaftsteuer. Die Zwischensteuer kommt unter anderem für realisierte Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen (z.B. Aktienverkäufe) und für ausschüttungsgleiche Erträge aus Investmentfonds zur Anwendung. Insoweit KESt-pflichtige Zuwendungen an Begünstigte erfolgen, wird die Zwischensteuer gutgeschrieben. Für Privatstiftungen mit österreichischen Begünstigten reduziert sich künftig der Thesaurierungseffekt in der Stiftung. Dies könnte eine Anpassung der Liquiditätsplanung im Hinblick auf künftige Zuwendungen erforderlich machen. Für Privatstiftungen mit Begünstigten im Ausland kann sich abhängig vom Einzelfall die Steuerbelastung in der Stiftung von bisher final 23% auf künftig 27,50% erhöhen. Aus Stiftungssicht zu begrüßen ist die im Regierungsprogramm vorgesehene Reform des Stiftungsrechts „vor dem Hintergrund seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung einer funktionierenden Governance“. Konkrete Aussagen dazu enthält das Regierungsprogramm derzeit nicht, mit Blick auf einige wichtige Themen wie z.B. die Ausgestaltung von Mitspracherechten von Familienmitgliedern über den Beirat gibt der zum Ausdruck gebrachte Reformwille jedoch Anlass zur Hoffnung. Erfreulich ist außerdem, dass die volkswirtschaftliche Bedeutung der österreichischen Privatstiftung explizit angesprochen und anerkannt wird.
Grunderwerbsteuer bei Share Deals
Eine weitere Änderung betrifft die Grunderwerbsteuer. Das Regierungsprogramm sieht hier einen „Lückenschluss“ vor, „um große Immobilientransaktionen (Share Deals) steuerlich effektiver zu erfassen“. Beispielhaft wird die Zusammenrechnung verbundener Erwerber genannt. Dies deutet auf konzeptionelle Änderungen hin. In den Medien wird demgegenüber teilweise lediglich eine Erhöhung des Grunderwerbsteuer-Satzes bei Share Deals von derzeit 0,5% auf 3,5% analog zum Asset Deal genannt. Diese Aussage findet sich im vorliegenden Regierungsprogramm nicht. Hier werden weitere Details abzuwarten sein. Die Änderungen sollen mit 1.7.2025 umgesetzt werden.
Vorsteuerabzug bei „Luxusimmobilien“
Interessant ist auch folgender Nebensatz unter dem Punkt „Maßnahmenpaket im Bereich Betrugsbekämpfung“: Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien. Nähere Erläuterungen finden sich dazu im Regierungsprogramm aber nicht. Fraglich ist hier einerseits, welche Immobilien bzw. Sachverhaltskonstellationen betroffen sein sollen. Ausgehend von der im Regierungsprogramm gewählten Formulierung ist etwa an Immobilien gehobener Ausstattung zu denken, die von Gesellschaften/Privatstiftungen unter Nutzung des Vorsteuerabzugs errichtet und in weiterer Folge an Gesellschafter/Begünstigte vermietet werden. Neben der konkreten Umsetzung wird auch abzuwarten sein, welche Übergangsfristen vorgesehen werden und wie mit bereits laufenden Projekten umgegangen wird. Die pauschale Einordnung unter dem Punkt „Betrugsbekämpfung“ ist jedenfalls zu hinterfragen.
Sonstige Vorhaben
Neben den schon erläuterten Punkten sieht das Regierungsprogramm noch diverse weitere Änderungen im Bereich Steuern vor. Exemplarisch zu nennen sind etwa das Aussetzen eines Drittels der Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs (d.h. die kalte Progression feiert ein Comeback), die Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos (spannend) und – aus Unternehmersicht zu begrüßen – die für die Mitte der Legislaturperiode geplante Senkung der Lohnnebenkosten. Grundsätzlich muss man aber festhalten, dass ein Großteil jener Maßnahmen, die zu einer Senkung der Abgabenlast führen können, unter Budgetvorbehalt steht, d.h. eine Durchführung noch nicht sicher ist.
Von Mag. Clementine Michalek-Waldstein, StB & WP, HEAD OF KATHREIN FAMILY KONSULT
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an das Team von Kathrein Family Konsult, Mag. Clementine Michalek-Waldstein ([email protected]) und Christian Moder ([email protected]).
Der Inhalt dieses Beitrages stellt keine Steuer- bzw. Rechtsberatung dar.
Die Informationen basieren auf dem Informationsstand zum 28.02.2025 und können noch Änderungen unterliegen.