Allianz Global Investors (AllianzGI) führt eine globale Ausschlusspolitik ein, die eine dezidierte Kohlepolitik beinhaltet. Die neue Ausschlusspolitik unterstreicht das Engagement AllianzGIs im Kampf gegen den Klimawandel, indem sie Desinvestitionen im Zusammenhang mit der größten Einzelquelle für CO2-Emissionen – Kohle – vorsieht. Dies steht im Einklang mit der bereits etablierten Politik der Allianz Gruppe für Eigenanlagen. Darüber hinaus erweitert die neue Richtlinie die derzeitigen Anlagebeschränkungen im Zusammenhang mit Streumunition und Antipersonenminen, indem Beschränkungen für weitere Arten kontroverser Waffen eingeführt werden.
Die erweiterte Richtlinie tritt ab Dezember 2021 weltweit für alle von AllianzGI gemanagten Publikumsfonds in Kraft und wird zum Standard für neue AllianzGI-Fonds¹. Für alle anderen Fonds – einschließlich Spezialfonds, institutionelle und Subadvisory-Mandate – wird AllianzGI auf eine Einwilligung der jeweiligen Kunden zur Anwendung der Richtlinie hinwirken.
Kohlepolitik
Gemäß der erweiterten Richtlinie wird AllianzGI weder in Unternehmen investieren, die mehr als 30 Prozent ihres Jahresumsatzes aus dem Abbau von Kohle erzielen, noch in Unternehmen, deren Stromerzeugung zu mehr als 30 Prozent auf Kohle basiert.
„Mit dieser neuen Kohlepolitik möchten wir unsere Portfolien auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität positionieren, und wir sind zuversichtlich, dass dies den Erwartungen unserer Kunden entspricht“, kommentiert Deborah Zurkow, Global Head of Investments. „Als engagiertes Mitglied der Net Zero Asset Manager Initiative vervollständigt AllianzGI das Instrumentarium, um das Ziel von Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050 oder früher zu unterstützen. Dies steht in Einklang mit den globalen Bemühungen, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen. Unsere Strategie des Kohleausstiegs läutet eine neue Etappe in unserem Beitrag zur Bewältigung der klimabedingten Herausforderungen ein und unterstreicht unser Engagement für verantwortungsbewusste Kapitalanlage.“
Politik zu kontroversen Waffen
Darüber hinaus weitet die neue Richtlinie die bestehenden Ausschlüsse für Streumunition und Antipersonenminen auf andere kontroverse Waffen aus. AllianzGI investiert nicht in Unternehmen, die an der Entwicklung, Produktion, Wartung, dem Einsatz, Angebot zum Verkauf, Vertrieb, Import oder Export, Transport oder Lagerung von Antipersonenminen, Streumunition, atomaren Waffen außerhalb des Nichtverbreitungsvertrags (Non-Proliferations Treaty, NPT), biologischen Waffen, chemischen Waffen oder Waffen beteiligt sind, die abgereichertes Uran nutzen.
Künftig wird die Ausschlusspolitik mindestens jährlich überprüft – gegebenenfalls häufiger, wenn wesentliche Änderungen im regulatorischen oder Marktumfeld eintreten, die Anpassungen erforderlich machen.
¹ Vorbehaltlich der Genehmigung durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden sowie der Fertigstellung der relevanten Dokumentation.