Allianz Global Investors (AllianzGI) wird auf der am 5. Juni 2024 stattfindenden Hauptversammlung der Encavis AG gegen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat stimmen.
Hintergrund ist die am 14. März 2024 veröffentliche Investorenvereinbarung, die darauf abzielt, einer kleinen Gruppe von Investoren einen Delisting-Prozess mit Unterstützung des Vorstandes der Encavis AG zu ermöglichen. Während diese Investoren weiter indirekt an der Encavis AG beteiligt bleiben, wird für die Investoren im Streubesitz die Investierbarkeit in das Unternehmen künftig eingeschränkt, sofern sie auf handelbare Anteile angewiesen sind. Die Interessen der Anleger im Streubesitz werden daher nach Auffassung von AllianzGI nicht ausreichend berücksichtigt. Als langfristig orientierter Investor ist AllianzGI überzeugt, dass eine Börsennotierung im Prime Standard die Grundvoraussetzung ist, um einer breiten Investorenbasis von privaten und institutionellen Investoren die Beteiligung zu ermöglichen und das Unternehmen auf dem Wachstumspfad zu begleiten.
Nach Ansicht von AllianzGI lässt sich die Wachstumsstrategie von Encavis AG zudem mit einer angemessenen Beteiligung der Aktionäre an den Erträgen und Cashflows der Gesellschaft kombinieren. AllianzGI hat im Vorjahr die Aussetzung der Dividende mitgetragen, dies sollte aber nicht zum Dauerzustand werden. AllianzGI stimmt daher in diesem Jahr gegen die erneute Aussetzung der Dividende (Tagesordnungspunkt 2).
Christoph Berger, CIO Equity Europe kommentiert: „Encavis leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende, denn das Unternehmen verfügt über sehr attraktive Assets, welche die Transformation hin zur Klimaneutralität in der Stromerzeugung unterstützen. Bisher konnte durch die Börsennotierung im Prime Standard eine breite Basis von privaten und institutionellen Anlegern an den attraktiven Assets zur Erzeugung erneuerbarer Energien partizipieren. Grundsätzlich begrüßen wir den Einstieg weiterer Investoren, allerdings nicht in dieser Form. Der Vorstand hat sich im Rahmen der Investorenvereinbarung verpflichtet, ein mögliches Delisting der Aktien der Encavis AG zu unterstützen. Diese Investorenvereinbarung benachteiligt Aktionäre im Streubesitz, da viele Aktionäre auf eine Notierung im Prime Standard angewiesen sind.”
Bereits auf der Hauptversammlung im Jahr 2023 hat AllianzGI gegen die Entlastung von Aufsichtsräten von Encavis AG gestimmt, da die Unabhängigkeit in einzelnen Aufsichtsrats-Gremien – wie etwa dem Prüfungsausschuss – nicht den Anforderungen der Abstimmungsrichtline von AllianzGI genügt. Auch in diesem Jahr bleiben unsere Bedenken bestehen. In der nun vorliegenden gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat wird deutlich, dass einzelne Aufsichtsratsmitglieder durch mögliche Interessenskonflikte beeinflusst sein könnten. Drei Aufsichtsratsmitglieder haben aus diesem Grund nicht an der gemeinsamen Stellungnahme mitgewirkt. AllianzGI sieht jedoch bei zwei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot und der Investorenvereinbarung. So wird etwa der Encavis-Aufsichtsrat durch den Arbeitgeber eines Aufsichtsratsmitglieds beraten. AllianzGI ist daher zu der Auffassung gelangt, dass Interessenkonflikte nicht angemessen berücksichtigt worden sind, und stimmt gegen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Anfang des Jahres 2024 hat AllianzGI seine jährliche Analyse des Abstimmungsverhaltens auf Hauptversammlungen im Jahr 2023 basierend auf der Teilnahme an 9.137 Aktionärsversammlungen und der Abstimmung über fast 100.000 (95.512) Tagesordnungspunkte veröffentlicht. AllianzGI stimmte bei 71% (2022: 69%) aller Versammlungen weltweit gegen mindestens einen Tagesordnungspunkt, oder enthielt sich. AllianzGI lehnte weltweit 18% der kapitalbezogenen Anträge, 24% der Wahlen von Direktoren und 41% der Anträge zur Vergütung ab, was die hohen Erwartungen an die Governance-Standards widerspiegelt.