DWS bringt Konkurrenz mit TER in Zugzwang

Marktführer DWS hat angekündigt, ab 2003 die Gesamtkostenbelastung ihrer Fonds zu nennen. Und bringt damit die Konkurrenz in Zugzwang. Denn wer sich verweigert, weckt automatisch das Misstrauen der Kunden. Research |

Die so genannte Total Expense Ratio (TER) ist das neue Streitobjekt der deutschen Fondsbranche. Sie gibt an, welche Kosten bei den Fondsanlegern insgesamt anfallen. Genannt werden derzeit nur die Management- und die Depotbankvergütung. Doch zusätzlich fallen noch Prüf- und Preisveröffentlichungskosten an, der Notar muss bezahlt werden und auchder Druck der Verkaufs- und Rechenschaftsberichte.

Die Managementgebühr ist längst nicht alles

An sich sollte die Nennung die Gesamtkostenquote kein Problem sein, sondern vielmehr eine Selbstverständlichkeit, bei der Anleger erfahren, was ihnen aus dem Fondsdepot alles abgezwackt wird. Doch bis dato hat sich die Branche der Veröffentlichung erfolgreich widersetzt. Anleger, die Transparenz wollten, mussten sich die Mühe machen, und die Belastungen aus der "Ertrags- und Aufwandsrechnung" im jährlichen Rechenschaftsbericht heraus suchen. Selbstkritische Fondsmacher gestehen indes durchaus ein, dass sich kaum ein Kunde dieser Mühe unterzieht.

Kostentransparenz ist Teil der Wohlverhaltensregeln

Im Rahmen der neuen Wohlverhaltensregeln, die der Fondsverband BVI unter Führung von Hauptgeschäftsführer Stefan Seip gerade erst abgesegnet hat, ist auch die Veröffentlichung der Total Expense Ratio für alle Fonds durch die Gesellschaften vorgesehen. Doch das Gros der Anbieter wollte sich dem Vernehmen nach damit begnügen, die Gesamtkostenbelastung erst im Nachhinein zu nennen, also etwa sechs bis acht Wochen nach Ende des Geschäftsjahres des betreffenden Fonds.

Nur: Dann hat diese Information für den Anleger praktisch keinen Nutzen mehr. Die Kosten sind dann bereits angefallen und dem Fondsvermögen entnommen - und die Wertentwicklung ist entsprechend geringer ausgefallen. Zum Reagieren ist es auf alle Fälle zu spät, zumal die TER in diesem Fall auch wenig Rückschlüsse auf kommende Belastungen zulässt.

DWS nennt die Gesamtkostenbelastung im Voraus

Die DWS beschreitet jedoch einen anderen, sehr Anleger-freundlichen Weg: Sie nennt für ihre Fonds – ab 2003 zunächst für die Luxemburger Fonds, und nach Abklärung mit dem Aufsichtsamt auch für die deutschen Fonds - die TER im Voraus. Das heißt, der Anleger weiß genau, welche Kostenbelastung auf ihn zu kommt. Die DWS muss also scharf kalkulieren, um einerseits konkurrenzfähig zu bleiben und andererseits nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Denn über die TER hinaus anfallende Kosten gehen künftig zu Lasten der Fondsgesellschaft. Ausnahmen: Die in Luxemburg übliche Fondssteuer "Taxe d’Abonnement" wird weiterhin separat belastet, genauso wie die variabel anfallende und je nach Anlageerfolg unterschiedlich hohe Erfolgsvergütung (Performance Fee).

Beispiel 1: Aktiv gemanagte Rentenfonds weltweit
      
Fondsgesellschaft                         TER

Credit Suisse                               0.81%
DGZ-DekaBank                          0.82%
Union                                          0.82%
DWS                                           0.85%
ADIG                                          0.88%
Allianz Dredsner/DIT                  0.89%
Activest                                      0.95%
Invesco                                      1.07%
JPMorgan Fleming                    1.08%
Franklin Templeton                    1.10%
Fidelity                                       1.15%
UBS                                           1.15%
Merrill Lynch                             1.29%
Threadneedle                            1.36%
Pioneer                                      1.85%
      
· Quelle: DWS/Fitzrovia (Durchschnittszahlen)      


Beispiel 2: Aktiv gemanagte Aktienfonds weltweit

Fondsgesellschaft                       TER

ADIG                                      1.10%
DWS                                       1.20%
Allianz Dredsner/DIT              1.26%
DGZ-DekaBank                      1.35%
Activest                                   1.38%
Invesco                                   1.52%
Union                                      1.53%
Threadneedle                          1.60%
UBS                                        1.73%
Merrill Lynch                           1.74%
JPMorgan Fleming                  1.75%
Franklin Templeton                  1.85%
Fidelity                                     1.94%
Pioneer                                     2.41%

· Quelle: DWS/Fitzrovia (Durchschnittszahlen)      


Transaktionskosten sind nicht Bestandteil der TER

Eine weitere Ausnahme betrifft die Transaktionskosten, also die Kosten, die beim Kauf und beim Verkauf von Wertpapieren durch den Fonds anfallen. Hier sind die Fondsgesellschaften nach wie vor zu keiner weitergehenden Transparenz bereit. Die Transaktionskosten, die mittels Spread nicht selten schon im Ankaufs- bzw. Verkaufspreis (Bid/Ask) enthalten sind, werden also auch weiterhin separat berechnet und vor allem auch nicht gesondert ausgewiesen.

Dessen ungeachtet bringt die DWS mit der Einführung der TER die deutsche Fondsbranche in Sachen Anlegertransparenz einen großen Schritt nach vorn. Zumal die Konkurrenz nicht umhin kommen wird, dem Marktführer zu folgen.

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