Die beste Nachricht ist: Steuerliche Verluste dürfen unbegrenzt vorgetragen werden. Wer also mit seinen Investments aus Zeiten des Börsenhypes so richtig unter Wasser ist, kann dies zumindest steuerlich nutzen. Verkäufe von Verlustpositionen, die länger als 12 Monate bestehen, sollten also auf keinen Fall verkauft werden, bevor die neuen Regeln in Kraft treten. Bei Verkäufen nach dem Stichtag 21.2.2003 lässt sich hier zumindest ein Verlust in Höhe von 1,5 Prozent des Verkaufserlöses (15 % Steuer auf pauschal 10 % des Verkaufserlöses) steuerlich gutschreiben.
Offen ist, ob der Anleger durch Einzelnachweis des tatsächlichen Verlusts auch einen höheren Fehlbetrag steuerlich geltend machen kann. Offen ist ebenso, ob das Halbeinkünfteverfahren auch für Aktienfonds gilt, beziehungsweise für welche Mischfonds. In diesem Fall würde sich der steuerlich anrechenbare Verlust noch einmal halbieren.
Kurzfristige Verluste besser gleich realisieren
Im Umkehrschluss ist es interessant, Buchverluste bei Positionen, für die die derzeit gültige Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, umgehend zu realisieren. Dann kann der betroffene Anleger den Verlust vollständig vortragen (bei Aktienfonds zur Hälfte), wohingegen nach dem 21.2.2003 aller Wahrscheinlichkeit nach nur noch 1,5 % des Verkaufserlöses angesetzt werden können.
Diese Strategie dürfte auch von Anleger angewandt werden, die von der langfristigen Erholung ihres Investments überzeugt sind. Etwa indem sie (zu niedrigen Gebühren oder gänzlich kostenfrei) in einen ähnlich anlegenden Fonds der gleichen Gesellschaft tauschen. Dann sichern sie sich jetzt noch den höheren Verlustvortrag und versteuern ihre Gewinne später zu den günstigeren Pauschalkonditionen.
Gewinnpositionen genauestens prüfen
Der Stichtag 21.2.2003 sollte für Anleger Anlass sein, auch die Gewinnpositionen zu überprüfen. Bis dahin lassen sich letztmalig Spekulationsgewinne steuerfrei realisieren, sofern die 12-Monats-Frist bereits abgelaufen ist. Und auch hier gilt: Wer vom weiteren Erfolg des Fonds überzeugt ist, kann ihn einfach zurückkaufen, oder – aus Kostengründen – besser noch in einen ähnlich anlegenden Fonds tauschen.
Und wer den Tausch beziehungsweise den Neukauf vor dem 21. Februar vollzieht, hat sich für die Zukunft noch die günstigere Pauschalbesteuerung gesichert. Und adäquat zur Strategie bei Verlusten sollten Investments mit hohen Gewinnen, die noch nicht 12 Monate bestehen, auf keinen Fall vor dem Stichtag verkauft werden. Ausnahme: Der Anleger ist von der Steuer gänzlich befreit, oder die steuerliche Freigrenze von 512 Euro pro Jahr wird damit nicht ausgeschöpft. Apropos: Die Freigrenze wird "aus Vereinfachungsgründen" auf 500 Euro gekürzt.
Fondssparen wird unattraktiver warnt BVI-Chef Benkner
Von den sich derzeit anbietenden Steuerstrategien abgesehen, steht bei dem zu erwartenden Kostenschub hier zu Lande die Sinnhaftigkeit des Investmentsparens auf dem Prüfstand. Axel-Günter Benkner, der neue Vorstandschef des Fondsverbands BVI, befürchtet etwa, dass deutsche Investmentfonds außerhalb Deutschlands nicht mehr wettbewerbsfähig seien: "Der ganze bürokratische Aufwand führt zu solch hohen Kosten, dass es unmöglich wird, unsere Fonds im Ausland anzubieten."
Er fordert, "dass angesichts der absurden Ergebnisse und des bürokratischen Unfugs" die Besteuerung auf Fondsebene doch noch fallengelassen wird. Benkner: "Die Besteuerung sollte – wenn überhaupt – wie bei der Direktanlage nur dann erfolgen, wenn der Anleger Fondsanteile mit Gewinn veräußert."
Flucht in Auslandsfonds soll vorgebeugt werden
Damit deutsche Anleger nun aber nicht ihr Heil in Auslandsfonds suchen, werden auch die verpflichtet, die deutschen Regeln zu erfüllen. Nach derzeitigem Stand heißt das, dass auch sie jährlich die steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäfte melden müssen, um sie in der Einkommensteuererklärung angeben zu können. Und Fonds, die dieser Pflicht nicht nachkommen, werden den Status des "weißen Fonds" verlieren und sehr wahrscheinlich mit Strafsteuern belegt werden.
Da sich jedoch die derzeit gültigen Strafsteuern nicht mehr von der verschärften Steuerpflicht nach dem 21. Februar 2003 unterscheiden, ist auch hier mit einer weiteren Verschärfung zu rechnen. Und auch ein weiterer Nachteil bleibt Auslandsfonds zumindest vorerst erhalten: Das Halbeinkünfteverfahren gilt für sie nicht. Kein Wunder also, wenn sich viele Deutsche derzeit wieder sehr stark für anonyme Depots bei diskreten Auslandsbanken interessieren.