Bundeskanzler Gerhard Schröder will Schwarzgeld zurückholen

Bundeskanzler Gerhard Schröder hat die Reißleine gezogen. Die anhaltende Diskussion um neue Steuergesetze hat die Verunsicherung der Anleger ins Unermessliche getrieben. Die Steuerflucht hat schon eingesetzt. Jetzt will der Kanzler gegensteuern. Research |

"Es ist besser, wir haben 25 Prozent an Steuern in der Tasche als 100 Prozent des Kapitals im Ausland", erkennen immer mehr deutsche Finanzpolitiker. Die Bundesregierung hat sich deshalb zu einer drastischen Senkung der Steuern auf Zinseinkünfte entschlossen. Demnach werden Zinserträge künftig nur noch pauschal mit 25 Prozent Steuern belegt. Derzeit gilt der persönliche Steuersatz, der bei Gutverdienern 48,5 Prozent beträgt, zuzüglich 5,5 Prozent Solidarbeitrag, was die Zinserträge insgesamt um 51,17 Prozent vermindert.

Zinsbesteuerung wird Abgeltungssteuer

Die Zinssteuer soll künftig direkt an der Quelle erhoben werden, also vom auszahlenden Institut einbehalten und an den Fiskus abgeführt werden. Und damit ist die Steuerpflicht beglichen. Derzeit behalten die Banken einen 30-prozentigen Zinsabschlag ein, der allerdings nur eine Vorauszahlung auf die tatsächliche Steuerlast ist. Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können auch weiterhin auf individuelle Berechnung bestehen, so dass für sie der niedrigere persönliche Steuersatz zur Anwendung kommt.

Wirtschaftsexperten sind begeistert

"Diese Entscheidung ist ein sehr positives Signal für den Finanzplatz Deutschland", lobt Dietrich Hoppenstedt, der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. "Die Abgeltungssteuer vereinfacht das Steuerrecht insgesamt und macht den deutschen Kapitalmarkt attraktiver", so der Sparkassenfunktionär weiter.

Auch der Bundesverband deutscher Banken hält mit Lob nicht hinter dem Berg: "Unter steuerpolitischen wie unter Kapitalmarktaspekten ist das jetzt der richtige Kurs", sagt Hauptgeschäftsführer Manfred Weber. Allerdings würde er sich einen Steuersatz von 15 Prozent wünschen, um für Aktien und Anleihen der gleichen Satz zu haben.

Kontrollmitteilungen weiter in der Kritik

Die geplante Einführung von Kontrollmitteilungen kritisiert Weber hingegen scharf. Er hält sie für bürokratisch und kostentreibend: "Es ist doch gerade der Vorteil einer Abgeltungssteuer, dass sie Kontrollmitteilungen überflüssig macht." Eine Forderung, der sich auch Sparkassenpräsident Hoppenstedt ausdrücklich anschließt.

Steuerhinterzieher erhalten eine Chance

Im Rahmen der Reform der Zinsbesteuerung will Bundeskanzler Schröder Schwarzgeldanlegern die "Rückkehr in die Steuerehrlichkeit" ermöglichen. Wer sich bis Ende 2003 selbst anzeigt und das Schwarzgeld repatriiert, geht straffrei aus. Die moderne Form des Ablasshandels beinhaltet allerdings die Zahlung von 25 Prozent des repatriierten Kapitals an den Fiskus. Wer die Selbstanzeige bis 30. Juni 2004 stellt, muss dem Fiskus 35 Prozent seines Kapitals abtreten.

25 Prozent Strafsteuer auf Schwarzgeld

Das ist ein dicker Brocken, so dass schon etliche Kritiker mäkeln, dass kaum ein Schwarzgeldanleger sein Kapital weiß waschen dürfte. Zumal es etwa in Luxemburg derzeit überhaupt nicht mit Steuern belastet wird. In der Schweiz, einem beliebten Treff steuermüder Anleger, werden die Zinsen hingegen mit 35 Prozent besteuert, und in Österreich mit 25 Prozent. Doch es mehren sich die Anzeichen, dass es europaweit doch noch zu einer einheitlichen Erfassung der Zinserträge und gegebenenfalls auch zu einem Austausch der Daten kommen könnte.

Eine rare Gelegenheit, schwarzes Geld weiß zu waschen

Es ist demnach nicht auszuschließen, dass das schwarze Geld früher oder später nicht doch noch entdeckt wird. Und dann wird es richtig teuer, als Geldstrafe und je nach Höhe der hinterzogenen Steuern eventuell sogar als Haftstrafe. Zumal es immer schwerer wird, schwarzes Geld weiß zu waschen.

Die Finanzbeamten sind angehalten, bei verdächtigen Kapitalbewegungen oder auch nur größeren Anschaffungen hartnäckig nachzuforschen. Wem das alles zu riskant beziehungsweise zu aufregend ist, dem bietet sich derzeit die möglicherweise einmalige Chance, in die Legalität zurückzukehren. Zumal etwa Gewerkschaften wie die IG Metall schon gegen die geplante Amnestie Sturm laufen. Eine zweite Amnestie wird sich somit in nächster Zeit politisch kaum durchsetzen lassen.

Vermögenssteuer vorerst vom Tisch

Bundeskanzler Schröder rechnet damit, dass allein die Amnestie 100 Milliarden Euro zurück nach Deutschland bringen kann, was einem Steueraufkommen von rund 25 Milliarden entspräche. Davon sollen wiederum 42,5 Prozent an die Bundesländer gehen, so dass die Ministerpräsidenten von ihrer Forderung nach Wiedereinführung der sehr schwer zu erfassenden und einzutreibenden Vermögenssteuer vorerst abgerückt sind. Sie wollen das Aufkommen der Zinssteuer zunächst prüfen und dann endgültig entscheiden.

Freibeträge bleiben erhalten

Von der Reform der Zinsbesteuerung sind die derzeitigen Freibeträge nicht betroffen. So soll auch künftig jeder Anleger (auch Kinder mit eigenem Depot) 1550 Euro im Jahr steuerfrei kassieren können. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Freibetrag auf 3100 Euro.

Auswirkungen auf Fondsbranche ist noch ungeklärt

Ob und welche Spezifikationen sich für Fondsanleger ergeben, ist hingegen noch unklar. Etwa, ob die Zinsen schon bei Auszahlung an den Fonds einbehalten werden, oder erst, wenn der Anleger sie via Ausschüttung beziehungsweise Thesaurierung erhält. Auch die Behandlung von Auslandsfonds bedarf noch der Klärung. Und letztlich ist die Frage der Steueramnestie auch für Fondsanleger interessant – aber noch nicht explizit geklärt.

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