BVI und Fefsi sind gegen eine Besteuerung auf Fondsebene
Damit haben die Fonds-Lobbyisten ein gutes Timing bewiesen. Just vor den Beratungen des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am vergangenen Mittwoche haben sowohl der deutsche Fonds-Verband BVI als auch der Europäische Verband Fefsi sowie die Vertreter des britischen Verbands IMA ihre Besorgnis zu Protokoll gegeben. Einhellige Meinung: Eine Besteuerung der Veräußerungsgewinne auf Fondsebene darf es nicht geben.
Altersvorsorge muß Steuerfrei bleiben
Zudem sprach sich der BVI für die Beibehaltung der Steuerfreiheit bei der private Altersvorsorgen und dem Vermögenswirksamen Sparen aus. Etwa bei Sparplänen mit regelmäßigen Einzahlungen über fünf Jahre und mindestens zwölf Jahren Anlagedauer. Als zusätzliches Kriterium für die Steuerbefreiung sei die Vollendung des 60. Lebensjahrs bzw. der Eintritt einer Berufsunfähigkeit denkbar, so der BVI.
Das Problem: Die Unsicherheiten sind mit dem Entgegenkommen der Grünen nicht ausgeräumt. Denn es wurde nicht näher definiert, was die Mitglieder des Finanzausschusses unter "Vermeidung von Doppelbesteuerung" verstehen. Das Finanzministerium hat hierzu noch keine Vorlage erstellt.
Gewinnbesteuerung nur bei Verkauf der Fondsanteile
Etwas präziser wurde SPD-Sprecher Otto Spiller. Veräußerungsgewinne sollen nur dann besteuert werden, wenn sie "tatsächlich an die Anteilseigner ausgeschüttet werden". Das ist aber praktisch nie der Fall, weil nur Zinsen und Dividenden ausgeschüttet werden. Aber Spiller ergänzte: "Ansonsten erfolgt die Besteuerung erst beim Verkauf des Anteilscheins." Wie der endgültige Entwurf des Finanzministers aussehen wird, bleibt spannend.
Benachteiligung von Auslandsfonds fällt 2004
Einen Teilerfolg feierten auch die ausländische Fondsanbieter. Ihnen liegt am Herzen, dass das Halbeinkünfteverfahren derzeit nur für Inlandsfonds zum Tragen kommt, was die deutschen Dividendeneinkünfte bei Auslandsfonds schmälert. Um eine Benachteiligung der Ausländer auszuschließen, soll es laut Grünen-Sprecherin Scheel "für das Jahr 2004 in einem separaten Gesetz eine Regelung geben".