Die Doppelbesteuerung von Fonds ist vom Tisch

Der Regierungsentwurf für die geplante Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen sorgt bei Anlegern für eine gewisse Entspannung. Der gravierendste Punkt, die ursprünglich vorgesehene Kursgewinnbesteuerung auf Fondsebene, ist vom Tisch. Kursgewinne werden dem Entwurf zu Folge erst bei Ausschüttung bzw. bei Verkauf der Fondsanteile besteuert. Und zwar mit 15 Prozent. Research |

Ausländische Fondsanbieter klagen gegen Diskriminierung

Ausnahme: Wegen des so genannten Halbeinkünfteverfahrens werden die Kursgewinne bei inländischen Aktienfonds nur mit dem halben Satz besteuert, also mit 7,5 Prozent.

Genau hier liegt aber schon das nächste Problem. Die ausländischen Fondsanbieter haben sich bereits massiv beschwert und eine Klage gegen die Schlechterbehandlung von Auslandsfonds angekündigt. Mit einer Neuregelung ist aber erst 2004 zu rechnen.

Stichtag 21. Februar 2003

Die genannten Reformen gelten voraussichtlich für Fondsanteile, die nach dem 21. Februar 2003 gekauft wurden. Für vorher erworbene Anteile unterstellt der Gesetzgeber beim Verkauf einen Kursgewinn von 10 Prozent, worauf 15 bzw. 7,5 Prozent Steuer fällig werden. Lag der Gewinn tiefer oder wurde die Position gar mit Verlust verkauft, kann dies durch Einzelnachweis berücksichtigt werden.

Opposition ist gegen den Regierungsentwurf

Die Unsicherheit, die jetzt noch besteht, liegt darin, dass die Opposition das Gesetz im Bundesrat kippen will. Sie will generell keine Steuererhöhungen akzeptieren, für die es nicht eine Kompensation gibt.

Fazit: Die Unsicherheit über die Ausgestaltung bleibt vorerst bis Mitte März bestehen.

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