Hans Eichel will Abgeltungssteuer für Zinserträge einführen

Und dann kommt doch wieder alles ganz anders. Bundesfinanzminister Hans Eichel hat seine Pläne zur künftigen Besteuerung von Zinserträgen konkretisiert und zum Teil revidiert. Er hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der am 9. April vom Kabinett abgenickt werden soll. Research |

Die Eckpunkte

Die Eckpunkte des geplanten Steuergesetzes sehen im Wesentlichen eine Abgeltungssteuer auf Zinserträge, die Beibehaltung des Sparerfreibetrags und eine Amnestie für rückkehrwillige Steuersünder vor. Die angekündigten und bereits kontrovers diskutierten Kontrollmitteilungen sind hingegen offenbar vom Tisch.

25 Prozent Steuern auf Zinseinkünfte

25 Prozent Steuern auf Zinseinkünfte will der Fiskus künftig kassieren. Pauschal und Schluss. Anleger, die derzeit mit rund 50 Prozent Steuern belastet werden, können jubeln. Ihre Nachsteuerrendite erhöht sich um die Hälfte.

Und diejenigen, die weniger als 25 Prozent Steuern zahlen, brauchen sich auch keine Sorgen zu machen: Sie können ihre Einkünfte wahlweise auch weiterhin mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuern.

Sparerfreibetrag von 1601 Euro bleibt erhalten

Positiv auch, dass der Sparerfreibetrag von 1601 Euro je Anleger (inklusive Werbekostenpauschale) erhalten bleibt. Kleiner Wermutstropfen: Weitergehende Werbungskosten können bei der Abgeltungssteuer nicht angesetzt werden.

Hans Eichel will bußfertigen Steuersündern eine Brücke bauen

Ein weiterer Kernpunkt im neuen Steuergesetz: Schwarzgeld soll wieder zurück nach Deutschland. Wer nicht versteuerte Erträge bis Ende 2003 nachmeldet, muss 25 Prozent des gemeldeten Betrags an Steuern nachzahlen – und geht straffrei aus. Wer die Erklärung bis 30.6.2004 nachholt, muss 35 Prozent zahlen. Aber Achtung: Die Strafsteuer muss binnen fünf Tagen nach der Meldung gezahlt werden.

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