L-QIF – Eine Innovation für den Schweizer Fondsmarkt

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes KAG verabschiedet. Mit dem sogenannten „Limited Qualified Investor Fund“ (L-QIF) soll eine Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet. Die SFAMA unterstützt dieses Projekt, ist doch dessen Umsetzung ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Fonds- und Asset Management Standorts und zur Stärkung des Schweizer Finanzplatzes. Research | 19.08.2020 11:55 Uhr
© Photo by Seb Mooze on Unsplash
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Das Projekt L-QIF kam für Schweizer Verhältnisse schnell ins Rollen. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Finanzdepartement EFD am 5. September 2018, eine Vorlage für eine entsprechende Gesetzesrevision auszuarbeiten. Gleichzeitig fand die Idee im Parlament breite Unterstützung. Die entsprechende Motion von Ständerat Ruedi Noser wurde im September 2018 vom Ständerat und im März 2019 vom Nationalrat mit deutlichen Mehrheiten angenommen. Am 1.Juni 2019 wurde die Vernehmlassung zum L-QIF eröffnet, in deren Rahmen sich auch die SFAMA eingebracht hatte. Die Vernehmlassungsteilnehmer unterstützen die Schaffung des L-QIF breit. Die Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat verzögerte sich nun zwar durch die aktuelle Corona-Situation. Damit die Schweiz möglichst schnell von dieser Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit profitieren kann, ist es um so wichtiger, dass die Vorlage nun vom Parlament zügig behandelt und verabschiedet wird.

Kern der Vorlage ist es, eine flexible kollektive Kapitalanlage nach Schweizer Recht zur Verfügung zu stellen, welche keiner Genehmigungspflicht durch die FINMA unterliegt und damit erheblich schneller und kostengünstiger aufgesetzt werden kann. Gleichzeitig soll dieses innovative Produkt, welches nur qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern offen stehen soll, die gewohnte Qualität und Sicherheit gewährleisten: Beim Asset Manager bzw. bei der Fondsleitung dieser Fonds muss es sich zwingend um ein FINMA-überwachtes Institut handeln. Diese indirekte Aufsicht trägt dem Kundenschutzbedürfnis qualifizierter Anlegerinnen und Anleger angemessen Rechnung. Der L-QIF soll sowohl für offene als auch für geschlossene kollektive Kapitalanlagen nach KAG möglich sein. Das Anlageuniversum soll flexibel sein und den Investoren grösstmögliche Auswahl bieten. Zudem ist die steuerliche Einordnung als Schweizer Fonds ein zentrales Element für den Erfolg des L-QIF.

Das Parlament wird sich nach der vorberatenden Kommission voraussichtlich in der Wintersession 2020 mit der Vorlage befassen. Deren Inkrafttreten ist per 2022 zu erwarten.

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