Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen wird verpflichtend
In der Anlageberatung und im Portfoliomanagement tätige Firmen werden ihre KundInnen ab 2022 zusätzlich nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Geldanlage befragen müssen. So sieht es der delegierte Verordnungsentwurf zur Änderung der MiFID-II Richtlinie vor. Aller Voraussicht nach wird dies zu einer steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten führen, denn Studien belegen ein großes Interesse seitens der PrivatanlegerInnen an nachhaltigen Geldanlagen.
Die verpflichtende Abfrage setzt eine entsprechende Nachhaltigkeitsexpertise der FinanzberaterInnen voraus. Denn bei einer positiven Antwort der KundInnen müssen sie umfassend zu den nachhaltigen Anlagemöglichkeiten beraten und passende nachhaltige Anlageprodukte angeboten werden. Daher hat das FNG gemeinsam mit dem DNWE Regionalforum Frankfurt/Rhein-Main, weiteren Praktikern der nachhaltigen Finanzbranche und WissenschaftlerInnen einen Leitfaden zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz (MiFID II) erarbeitet.
Der neue Leitfaden als Orientierungshilfe
„Angesichts der steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten seitens der PrivatkundInnen soll der Leitfaden FinanzberaterInnen als Orientierungshilfe dienen und sie dabei unterstützen, die Nachhaltigkeitsziele der KundInnen herauszufinden und einzuordnen“, so Angela McClellan, FNG-Geschäftsführerin. „Wir wollen Nachhaltigkeit und ökonomische Faktoren auf eine gleichwertige Ebene bringen. Das ist heute nicht mehr gegenläufig zu sehen, sondern Zukunftsdenken. Der Leitfaden kann dabei konkret unterstützen, Wissen und Nachhaltigkeitskompetenzen in der Praxis zu fördern“, so Katharina Knoll, Leiterin des DNWE-Regionalforums Frankfurt und Vorstandsmitglied.
Im Fokus des Leitfadens steht die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden selbst, vor allem die Konkretisierung der Nachhaltigkeitsziele und deren Erreichung über verschiedene Anlagestrategien. Darüber hinaus verweist er auf zusätzliche externe Bewertungs- und Transparenzanforderungen nachhaltiger Anlageprodukte und gibt Praxistipps sowie weiterführende Informationen zur Gesprächsvorbereitung zum Thema Nachhaltigkeit.
Hintergrund
Nach dem bestehenden MiFID-II-Rahmen müssen Firmen, die Anlageberatung und Portfoliomanagement anbieten, die notwendigen Informationen über das Wissen und die Erfahrung der KundInnen im Anlagebereich, ihre Risikotoleranz, Anlageziele und Fähigkeit Verluste zu tragen, einholen, damit Dienstleistungen und Produkte angeboten werden können, die für die KundInnen geeignet sind. Die Informationen beziehen sich jedoch im Allgemeinen auf finanzielle Ziele. Während nicht-finanzielle Ziele der KundInnen, wie ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, in der Regel nicht angesprochen werden. Mit dem Entwurf zu den Änderungen in der MiFID II-Richtlinie aus dem Juni 2020, werden die finanziellen Komponenten – Rendite, Sicherheit, Liquidität um das Kriterium der Nachhaltigkeit ergänzt. Eine Veröffentlichung der Änderungsverordnung im EU-Amtsblatt wird für das erste Quartal 2021 erwartet. Ab der Veröffentlichung hat die Bundesregierung zwölf Monate Zeit die Durchführungsrichtlinie in nationales Recht zu überführen, bevor die Nachhaltigkeitsabfrage in der Anlageberatung und im Portfoliomanagement verpflichtend anzuwenden ist.
Die Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten steigt
Bisher war der nachhaltige Anlagemarkt vorrangig von institutionellen Investoren getrieben. Doch durch die zunehmende mediale Aufmerksamkeit für Klimarisiken sowie EU-Maßnahmen zur Förderung von Sustainable Finance wird das Thema zunehmend für Privatanleger relevant. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil der privaten Investoren in Deutschland nahezu verdoppelt (1) . Mit der verpflichtenden Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung ab 2022 wird die Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten aller Voraussicht nach weiter steigen. Studien belegen ein starkes Interesse an nachhaltigen Geldanlagen seitens der Privatanleger. Die Umsetzung scheitert häufig an Hemmnissen im Beratungsgespräch oder mangelnden Informationen (2). Der Leitfaden kann FinanzberaterInnen mit bisher wenig Vorkenntnissen zu Nachhaltigen Geldanlagen als Orientierungshilfe und Einstieg dienen. Das FNG bietet außerdem für FinanzberaterInnen die praxisnahe und berufsbegleitende Weiterbildung Nachhaltige Geldanlagen an.
(1)Vgl. FNG Marktbericht Nachhaltige Geldanlagen: Deutschland, Österreich, Schweiz 2020
(2) Vgl. Schroders (2018). Global Investor Study 2019 zum Anlegerverhalten
Leitfaden zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz im Beratungsgespräch (MiFID II)
Begleitdokument zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz (MiFID II)