Die Zahl der Umweltzeichen-zertifizierten Finanzprodukte steigt seit der Einführung der Richtlinie UZ 49 für Nachhaltige Finanzprodukte im Jahr 2004 stetig – mit Stand Februar 2022 hatten bereits 224 Finanzprodukte eine derartige Zertifizierung. Inwiefern sich Umweltzeichen-zertifizierte Fonds hinsichtlich ihres CO2-Fußabdrucks von konventionellen Fonds unterscheiden, wurde vom Verein für Konsumentenschutz (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK) erhoben. Im Fokus der Untersuchung standen 53 per Anfang August 2021 erhältliche Aktienfonds aus dem Retailbereich (Publikumsfonds) mit einem Gesamtveranlagungsvolumen von 23,5 Milliarden Euro. Zur Berechnung der relativen CO2-Äquivalente wurden Daten des Nachhaltigkeitsresearch-Anbieters Vigeo Eiris herangezogen. Neben dem CO2-Fußabdruck der 53 Umweltzeichen-Fonds wurde auch jener von 15 konventionellen Fonds (globale bzw. Europa Aktienfonds) berechnet.
Positive Auswirkung zur Bewältigung der Klimakrise
Während die untersuchten konventionellen Aktienfonds pro investiertem Euro 57,17 kg Treibhausgase aufweisen, beträgt der CO2-Fußbadruck von mit dem Österreichischen Umweltzeichen zertifizierten Aktienfonds (UZ 49 Fonds) lediglich 16,21 kg – also deutlich weniger als ein Drittel. Der Unterschied zwischen Umweltzeichenfonds und konventionellen Aktienfonds ist zudem signifikant – also kein Zufall.
Grafik 1: Gegenüberstellung CO2-Fußabdruck UZ 49 Aktienfonds und konventionelle Aktienfonds
Grafik 2: Zeitreihe der Umweltzeichen-zertifizierten Aktienfonds von 2004 bis März 2022
„Umweltzeichen-zertifizierte Aktienfonds sparen mehr als 3,5-mal so viel schädliches CO2 ein wie Fonds ohne grüne Zertifizierung. Das zeigt: Klimafreundlich investieren zahlt sich gleich doppelt aus – für unser Klima und als Anlegevorhaben“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. „Die Wirkung der Umweltzeichen-Richtlinie 49 endet aber nicht bei der Reduktion des CO2-Fußabdrucks. Vielmehr wirkt sich eine Reihe weiterer Kriterien für Umweltzeichen-zertifizierte Finanzprodukte – wie etwa Ausschlusskriterien im Bereich Gentechnik, Nuklearenergie und Rüstung oder Transparenzkriterien – aus Nachhaltigkeitssicht und in puncto Glaubwürdigkeit positiv gegenüber Konsument:innen aus“, ergänzt DI Andreas Tschulik, Leiter der Abteilung V/7 – Integrierte Produktpolitik, Betrieblicher Umweltschutz und Umwelttechnologie im BMK.