Online-Hauptversammlung für Fondsmanager?

Sinkende Präsenzquoten auf heimischen Hauptversammlungen sind eine Tatsache. Erste Unternehmen überlegen, diesem Trend durch eine Ermöglichung der Stimmabgabe via Internet zu begegnen. Insbesondere mit Blick auf institutionellen Investoren könnte dies zum Erfolg führen. Research | 09.05.2005 09:04 Uhr
Archiv-Beitrag: Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Was ist überhaupt eine Online-Hauptversammlung

Die Online-Hauptversammlung ermöglicht es einem Teil von interessierten Aktionären oder Fondsmanagern, die das Stimmrecht für ihre Anteile wahrnehmen wollen – durch die Einbindung eines Stimmrechtsvertreters – an der Hauptversammlung via Internet teilzunehmen. Ein anderer Teil der Aktionäre besucht die Hauptversammlung, die wie üblich am Sitz der Gesellschaft oder an einem satzungsmäßig bedungenen Ort durchgeführt wird, weiterhin physisch.
Dem Online-Teilnehmer wird die Anreise zur Versammlung (und damit Zeit) erspart und er hat durch die Übertragung der Geschehnisse im Internet die Möglichkeit von seinem Computer aus die Hauptversammlung zu verfolgen. Damit er auch sein Stimmrecht realisieren kann, besteht die Aufgabe des Aktionärs darin, einen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen, dem er Weisungen per Email oder über eine Internetmaske erteilen kann. Der Aktionär bzw. Fondsmanager erhält dadurch optimalen Durchgriff auf seinen Stimmrechtsvertreter.


Gesetzlicher Rahmen

Folgend dem Gesellschaftsrechtsänderungssgesetz 2004, dürfen börsennotierte Gesellschaften ihre Hauptversammlungen öffentlich übertragen, wenn die Satzung dies vorsieht.
Der angeführte Stimmrechtsvertreter kann in Österreich nicht gänzlich entfallen, da es nur physisch in der Hauptversammlung anwesenden Personen erlaubt ist, abzustimmen. „Direct-Voting“ über das Internet ist daher bis dato noch nicht erlaubt. Der genannte Vertreter ist jedoch durch die allgemeine Vollmacht strikt an die erteilten Weisungen gebunden.


Präsenzquoten-Treiber oder reines Image-Instrument

Ob die Realisierung einer Online-Hauptversammlung auch zu den von der jeweiligen Gesellschaft erhofften signifikanten Steigerung der Präsenzquote führt, bleibt noch abzuwarten und hängt in erster Linie davon ab, ob es den Gesellschaften gelingt, das Instrument der Online-Stimmabgabe auch den institutionellen Investoren schmackhaft zu machen, und diese durch die Dienstleistung von Online-Hauptversammlungen zur Stimmabgabe zu bewegen. In Deutschland zeigen Untersuchungen an einer Reihe von Gesellschaften, welche bereits Online-Hauptversammlungen durchgeführt haben, interessante Ergebnisse. Bernhard Grabmayr, Geschäftsführer von Scholdan & Company, eine auf Finanz- und Unternehmenskommunikation spezialisierten Agentur, sieht auch in Österreich ein Steigerungspotential von bis zu zehn Prozent. Dieser Anteil könnte insbesondere bei kritischen Abstimmungspunkten in der Hauptversammlung einer Gesellschaft mit hohem Streubesitz einen entscheidenden Faktor in der Mehrheitsbildung darstellen.


Es liegt an den KAGs

Voraussetzung all dieser Überlegung ist jedoch, dass die einzelnen Investmentgesellschaften prinzipielles Interesse an einer Stimmrechtsausübung haben. Meist ist dies jedoch nur der Fall, wenn es in der Hauptversammlung um „kursrelevante Faktoren“ z.B. eine Firmenübernahme geht. In Standard-Hauptversammlungen werden von den KAGs meist keine großen Neuerungen erwartet und man verhält sich somit, auch ohne eine Wahrnehmung des Stimmrechts, den VÖIG (Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften) Qualitätsstandards konform, die da Folgendes besagen: "Bei allen Angelegenheiten, welche die Interessen der Anleger nachhaltig beeinflussen könnten, hat die KAG als verantwortungsvoller Aktionär das Stimmrecht unabhängig und ausschließlich im Interesse der Anteilsinhaber selbst auszuüben oder an Dritte mit einer ausdrücklichen Weisung wie das Recht auszuüben ist zu delegieren...“

Auch wenn es zukünftig eine Möglichkeit zur Online-Teilnahme von Fondsmanager in der Hauptversammlung gibt, dürfte dies nicht zu sprunghaften Veränderungen der Präsenzquoten führen, relativiert Paul Severin, Präsident der ÖVFA (Österreichische Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management) sowie Bereichsleiter Strategie der Capital Invest, diesbezügliche Prognosen und sieht auch zukünftig den Fondsmanager, welcher vor seinem PC sitzt und via Maus-Klick in der HV abstimmt, nicht.  Severin geht bei der Capital Invest eher von anderen Szenarien aus: „Bei  internationalen Aktienfonds suchen wir eine Möglichkeit einen professionellen Dritten mit der Ausübung unserer Stimmrechte zu betrauen.“ Und in Österreich werden der Firmenpolitik folgend die Stimmrechte bei größeren Positionen ohnehin wahrgenommen.

Aus Sicht von Severin ist die Online-Teilnahme an der HV aber vor allem für Analysten und Journalisten interessant, welche dann natürlich wiederum Informationen an den Portfoliomanager weitergeben.


Fazit

Es bleibt abzuwarten, ob die Online-Teilnahme Fondsmanagern in Zukunft als Instrument zur direkten Stimmrechtswahrnehmung in heimischen Hauptversammlungen zur Verfügung steht. Die Umsetzung hängt dabei sicherlich von der subjektiven Erfolgseinschätzung sowie den herrschenden Rahmenbedingungen für das einzelne Unternehmen ab. Sollten es aktuelle Ereignisse jedoch erfordern, könnte die Online-Hauptversammlung – Hand in Hand mit einer aktiven Ansprache der investierten institutionellen Investoren – jedoch eine Instrument darstellen den Problemen, die aus der sinkenden Anwesenheit von Kapital auf der HV entstehen (z.B. mit Blick auf das Übernahmegesetz), zu begegnen.

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011 §128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt. Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder sonstigen verfügbaren Informationen entstehen.

Melden Sie sich für den kostenlosen Newsletter an

Regelmäßige Updates über die wichtigsten Markt- und Branchenentwicklungen mit starkem Fokus auf die Fondsbranche der DACH-Region.

Der Newsletter ist selbstverständlich kostenlos und kann jederzeit abbestellt werden.