Fonds

Die Begriffe "Fonds", "Investmentfonds", "Kapitalanlagefonds" oder "Anlagefonds" (Schweiz) sind unterschiedliche Bezeichnungen für Veranlagungsprodukte, die nach dem Prinzip der Risikostreuung veranlagen.

Research | 06.10.2008 08:00 Uhr
Archiv-Beitrag: Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Die wichtigsten Eigenschaften von Fonds sind:

  • ein Wertpapier: Anleger erhalten durch die Veranlagung in Fonds die Möglichkeit, mit einem einzigen Wertpapier in eine größere Anzahl von Aktien, Anleihen oder sonstigen Veranlagungen zu investieren.
  • Prinzip der Risikostreuung: Fondsmanager und Kapitalanlagegesellschaft verteilen das Anlagekapital auf eine große Anzahl von Veranlagungen und erzielen damit eine Streuung des Risikos für Anleger. Das Risiko einzelner Wertpapiere im Fonds für die Gesamtentwicklung des Fonds wird dadurch reduziert.
  • Sondervermögen: das Anlagekapital steht im Eigentum der Anteilsinhaber und ist getrennt von der Fondsgesellschaft, Bank oder Vertriebsgesellschaft. Im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft, der depotführenden Bank oder der Vertriebspartner bleibt das Fondsvermögen außerhalb der Masse und steht den Fondsanlegern zu.
  • professionelles Fondsmanagement: einer der wichtigsten Eigenschaften von Fonds ist die professionelle Verwaltung des Anlagekapitals durch Spezialisten in den Fondsgesellschaften. Fondsmanager sind für die Verwaltung des Fondsvermögens verantwortlich.
  • Tägliche Leistungsbeurteilung der Fondsmanager: die Leistung der Fondsmanager wird laufend gemessen und die Performance kann täglich mitverfolgt werden. Somit sind täglich Vergleiche mit der Konkurrenz und gegenüber den Indexdaten (Benchmarks) möglich.
  • Anlegerschutz: das Fondsgeschäft wird auf Basis einer soliden gesetzlichen Grundlage abgewickelt und der Schutz der Anleger steht im Mittelpunkt der Aktivitäten der Kapitalanlage- und Fondsgesellschaften.
  • Transparenz und Information: Kapitalanlage- und Fondsgesellschaften bieten umfangreichen Informationen für Anleger und erfüllen eine Reihe von Vorgaben zur Schaffung möglichst hoher Transparenz im Fondsgeschäft


Im österreichischen Investmentfondsgesetz werden Fonds wie folgt definiert:

§ 1 (1) Kapitalanlagefonds

Ein Kapitalanlagefonds ist ein aus Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten und/oder anderen in §§ 20 und 21 genannten liquiden Finanzanlagen bestehendes Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt, im Miteigentum der Anteilinhaber steht und nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gebildet wird."

Quelle: VÖIG


In Deutschland werden Fonds im § 1 (1) des KAGG (Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften, KAGG v. 9. Dezember 1998, zuletzt geändert 2002) beschrieben.

§ 1 (1) "Kapitalanlagegesellschaften sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, bei ihnen eingelangtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach diesem Gesetz zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Geldmarkt-, Wertpapier-, Beteiligungs- Investmentfondsanteil-, Grundstücks-, Gemischten Wertpapier- und Grundstücks- oder Altersvorsorge-Sondervermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Anteilinhaber Urkunden (Anteilscheine) auszustellen."

Quelle: BVI



In der Schweiz wird folgende Definition verwendet (Bundesgesetz über die Anlagefonds, Anlagefondsgesetz, AFG v. 18. März 1994, Stand 13. April 2004):

1. Kapitel, Art. 2: Begriffe

"Der Anlagefonds ist ein Vermögen, das aufgrund öffentlicher Werbung von den
Anlegern zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht und von der Fondsleitung in der Regel nach dem Grundsatz der Risikoverteilung für Rechnung der Anleger verwaltet wird."

Quelle: SFA


 

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011 §128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt. Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder sonstigen verfügbaren Informationen entstehen.

Melden Sie sich für den kostenlosen Newsletter an

Regelmäßige Updates über die wichtigsten Markt- und Branchenentwicklungen mit starkem Fokus auf die Fondsbranche der DACH-Region.

Der Newsletter ist selbstverständlich kostenlos und kann jederzeit abbestellt werden.