Fondsbestimmungen

Der Vorstand der Kapitalanlagegesellschaft hat Fondsbestimmungen aufzustellen, die das Rechtsverhältnis der Anteilinhaber zur Kapitalanlagegesellschaft (KAG) sowie zur Depotbank regeln.

Research | 06.10.2008 08:00 Uhr
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Nach Zustimmung des Aufsichtsrates der KAG sind sie der Depotbank zur Zustimmung vorzulegen.

Die Fondsbestimmungen bedürfen der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht (FMA), sofern es sich nicht um einen Spezialfonds gem. § 1 Abs. (2) Investmentfondsgesetz handelt. Diese Bewilligung ist zu erteilen, wenn die Fondsbestimmungen den berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht widersprechen.

Wichtiger Teil der Fondsbestimmungen ist u. a. auch die Auflistung folgender Angaben (nicht vollständige Auswahl):

  • Grundsätze für den Erwerb von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen Finanzanlagen für den Fonds
  • maximaler Anteil an Bankguthaben
  • evt. Mindestanteil an Bankguthaben
  • Vergütung der KAG für die Verwaltung des Fonds und Ersatz von Aufwendungen der KAG
  • Information über Ausschüttung von Erträgen des Fonds
  • Zeitpunkt der Wertermittlung der Fondsanteile
  • Rücknahme und Rücknahmegebühr 

Die KAG kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates und der Depotbank ändern. Diese Änderung bedarf der Bewilligung der FMA.

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011 §128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt. Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder sonstigen verfügbaren Informationen entstehen.

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