„Wir erwarten von einem Handelsplatz echte, handelbare Liquidität, nicht aufgeblähte Volumen“, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.
Hochfrequenzhandel unterscheidet sich von algorithmischem Handel
Die Begriffe „Hochfrequenzhandel“ und „algorithmischer Handel“ werden oftmals zu Unrecht gleichgesetzt. Algorithmische Handelsstrategien werden in der Fondsbranche für eine kostengünstige Abwicklung (best execution) eingesetzt und kommen der Fondsperformance der langfristigen Anleger und dem Altersvorsorgesparer zugute. Hochfrequenzhändler versuchen, die von professionellen Anlegern gehandelten großen Volumen auszuspähen. Die bereitgestellten Angebote werden sehr schnell eingestellt oder storniert, bevor normale langfristig agierende Anleger darauf reagieren können.
Deshalb plädiert der BVI dafür, dass mindestens ein Viertel der aufgegebenen Orders auch ausgeführt und die Ernsthaftigkeit der Orders durch Mindesthaltezeiten dokumentiert werden muss. Mindesthaltezeiten
von beispielsweise 1 bis 2 Sekunden würden darauf hinwirken, dass die Auftraggeber nur solche Orders aufgeben, bei denen ein ernsthaftes Interesse an einem tatsächlichen Wertpapiergeschäft besteht.
Hochfrequenzhandelsgesetzt entlarvt Finanztransaktionssteuer als bloße Geldbeschaffung des Staates Die Initiative der Bundesregierung zur Regulierung des Hochfrequenzhandels erfolgt allerdings übereilt. Denn innerhalb der MiFIDÜberarbeitung ist eine europaweit einheitliche Regelung bereits auf dem Weg. Der deutsche Alleingang macht eine Finanztransaktionssteuer erst recht überflüssig. Denn die Befürworter der geplanten Steuer geben vor, mit der Besteuerung von Finanztransaktionen den hochfrequenten Handel bekämpfen zu wollen.
BVI für stärkere Regulierung des Hochfrequenzhandels
Als Vertreter langfristiger Investoren steht der deutsche Fondsverband BVI dem Hochfrequenzhandel kritisch gegenüber. Economics | 21.08.2012 11:32 Uhr
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