Im Berichtszeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember 2011 verzeichnete sie 93 schriftliche Eingaben und konnte in einigen Fällen für Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Fondsgesellschaften sorgen. Die Probleme von Verbrauchern betrafen überwiegend die Geldanlage in offene Immobilienfonds. Einige der Fonds mussten im Zuge der Finanzmarktkrise 2008/2009 die Rücknahme von Fondsanteilen stoppen bzw. ihre Auflösung erklären. Der Gesetzgeber hat hierauf bereits reagiert und ab 2013 Halte- und Kündigungsfristen bei offenen Immobilienfonds eingeführt. Insgesamt hat die Ombudsstelle seit ihrer Einrichtung bis heute über 200 Eingaben erhalten.
Die Ombudsstelle kümmert sich seit dem 1. September 2011 um Verbraucherrechtsstreitigkeiten zu offenen Investmentfonds und weiteren Geschäftstätigkeiten von Fondsgesellschaften (z.B. Depotführung, Riester-Verträge). Sie wurde vom deutschen Fondsverband BVI ins Leben gerufen. Als Mitglied des europäischen Schlichtungsstellennetzwerks FIN-NET erfüllt sie die Qualitätsstandards der Europäischen Kommission an die außergerichtliche Verbraucherstreitschlichtung. Das Verfahren der Ombudsstelle wird mittlerweile von nahezu sämtlichen Fondsgesellschaften des BVI genutzt.
Als jüngstes Mitglied konnte vor kurzem die Luxemburger LRI Invest S.A. in ihrer Funktion als EU-Verwaltungsgesellschaft für einen deutschen Publikumsfonds begrüßt werden.
Der Ombudsmann für Investmentfonds arbeitet wie ein Richter unabhängig und neutral und spricht Empfehlungen zur Beilegung investmentrechtlicher Verbraucherrechtsstreitigkeiten aus. Ein Novum ist, dass er sich – anders als übrige Schlichtungsstellen – auch mit Fragen von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung befasst. Hierzu gehören die häufig vorkommenden Fälle, in denen es noch keine ober- oder höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, sowie Fragen zu Klauseln in Verkaufsprospekten oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen. „Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal in der Streitschlichtung und bekräftigt die Bereitschaft der teilnehmenden Fondsgesellschaften den Verbraucherschutz aktiv zu stärken. Es stellt aber auch eine hohe Verantwortung für den Ombudsmann dar“, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Die Arbeit des Ombudsmanns kann aus rechtsstaatlichen Gründen hier jedoch nur Empfehlungscharakter haben. Ein bindender Schlichterspruch würde in solchen Fällen den ordentlichen Rechtsweg auf unzulässige Weise beschneiden.“
Der erste Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle gibt neben statistischen und thematischen Darstellungen zum Schlichtungsaufkommen im Jahr 2011 auch Einblicke in das Wesen und die Reichweite der investmentrechtlichen Streitschlichtung. Der Tätigkeitsbericht ist unter www.ombudsstelle-investmentfonds.de abrufbar.
Ombudsstelle für Investmentfonds veröffentlicht ersten Tätigkeitsbericht
Die Ombudsstelle für Investmentfonds hat ihren ersten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Economics | 25.09.2012 14:44 Uhr
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