SFA begrüsst Kooperationsvereinbarungen auf europäischer Ebene

Basel, 3. Dezember 2012 – Die European Securities and Markets Authority (ESMA) genehmigte die Kooperationsvereinbarungen mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA bezüglich der Aufsicht über AIF. Die Swiss Funds Association SFA ist erfreut, dass diese wichtige Einigung noch vor Jahresabschluss erreicht werden konnte. Economics | 04.12.2012 08:56 Uhr
Aktuelle SFA Investment Information / © SFA
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Im Rahmen der Drittstaatenreglung in der Richtlinie für Alternative Investment Fund Managers (AIFM) ist der Abschluss aufsichtsrechtlichter Kooperationsabkommen eine der Voraussetzungen, damit Schweizer Asset Manager von AIF den EU-Marktzugang erhalten. Die ESMA handelte die entsprechenden Vereinbarungen mit der FINMA im Namen aller 27 zuständigen nationalen Wertpapier-aufsichtsbehörden aus. “Diese Vereinbarung mit der ESMA ist ein erster Meilenstein im Hinblick auf den Marktzugang für die Schweizer Asset Manager. Wir freuen uns, dass die Einigung zwischen den Aufsichtsbehörden so rasch erfolgte und die FINMA diesen Schritt noch in diesem Jahr umsetzen konnte“, sagte Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer der SFA.

Kontakt:
Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer Swiss Funds Association SFA, Tel. 061 278 98 00

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