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Von dieser Regelung profitiert ein Spezialfondsvermögen von schätzungsweise rund 20 Mrd. Euro. „Wir haben uns für diese Vereinbarung seit dem letzten Doppelbesteuerungsabkommen von 2007 stark gemacht. Die Attraktivität des deutschen Spezialfonds wird hierdurch weiter gesteigert“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.
Spezialfonds, die selbst ausschließlich Gelder für in Deutschland errichtete Pensionsfonds oder im Rahmen von Pensionstreuhand-Konstruktionen (CTA; Contractual Trust Arrangement) verwalten, gelten demnach selbst als Pensionsfonds im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA. Dividenden aus den USA unterliegen damit nicht mehr der USQuellensteuer. Beteiligungen von Pensionskassen und von Unternehmen im Rahmen von CTA-Konstruktionen an Spezialfonds werden mit Blick auf Investitionen in US-Aktien interessanter.
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