Die TER wird als Prozentsatz der Gesamtkosten auf der Basis des durchschnittlichen Fondsvolumens bestimmt.
Sowohl in Österreich als auch in Deutschland und der Schweiz wird die Berechnung und Veröffentlichung der TER auf Basis der Empfehlung der europäischen Vereinigung der Investmentgesellschaften FEFSI (Fédération Européenne des Fonds et Sociétés d´Investissement) erfolgen.
In Österreich werden TER ab 14. Februar 2004 verpflichtend im veröffentlicht werden müssen. Nach Informationen der VÖIG erfolgt die Veröffentlichung durch Kapitalanlagegesellschaften bis dahin noch auf freiwilliger Basis.
In Deutschland ist nach Angaben des BVI die TER erstmals für das Geschäftsjahr des Fonds zu ermitteln, das im Jahr 2003 endet. Die Berechnung erfolgt auf Basis der in den BVI-Wohlverhaltensregeln dargestellten Berechnungsformeln.
In der Schweiz hat die SFA (Swiss Funds Association) am 13. Juni 2003 eine Richtlinie veröffentlicht, die sich materiell auch an den Vorgaben der FEFSI orientiert. Die TER ist gemäß dieser Richtlinie erstmals für Jahres- oder Halbjahresabschlüsse mit Stichtag vom 31. Dezember 2003 zu berechnen und zu veröffentlichen.
Insgesamt wird die Veröffentlichung der TER ein positiver Schritt zur Steigerung der Transparenz des Fondsmarktes darstellen.
Nicht nur der Preis, sondern das Preis/Leistungsverhältnis zählt
Anleger und Berater erhalten dadurch bessere Entscheidungsgrundlagen. In Zukunft wird die Beurteilung des Preis/Leistungsverhältnisses einfacher werden. Letztlich werden Anleger weiterhin die Netto-Performance des Fonds nach Abzug aller Kosten beurteilen.
In Zeiten niedriger Renditen ist jedoch die Analyse der Kostenstruktur des Fonds eine wichtige Information zur Beurteilung der fairen Verteilung von Chance und Risiko zwischen Fondsanbieter und Anleger. Die Gebühr ist fix - die Performance ist variabel. Performanceorientierte Gebührenstrukturen sind - mit Ausnahme bei Hedge Fonds - noch selten.