Kein Gold fürs Gewissen: Kirche schließt physische Edelmetalle aus ethischer Geldanlage aus

Die Österreichische Bischofskonferenz hat ihre ethischen Anlagerichtlinien (FinAnKo) grundlegend überarbeitet. Neben klassischen Ausschlüssen wie fossilen Energien oder Waffen fällt ein ungewöhnlicher Schritt besonders auf: Auch physische Edelmetalle wie Gold werden künftig nicht mehr als investierbar angesehen. Ein Überblick über Kriterien, Methodik und Werte. Funds | 17.06.2025 12:33 Uhr
© e-fundresearch.com / Canva
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Neue ethische Leitplanken für kirchliches Kapital

Mit den aktualisierten FinAnKo-Richtlinien („Finanzanlagen nach kirchlichen Kriterien“) setzt die Österreichische Bischofskonferenz ein starkes Zeichen für verantwortungsvolle Kapitalanlage. Die 2024 überarbeiteten Vorgaben gelten ab Mai 2025 verbindlich für alle diözesanen Einrichtungen und werden auch den Ordensgemeinschaften nachdrücklich empfohlen. Damit wird ein ethischer Rahmen geschaffen, der weit über das hinausgeht, was viele institutionelle Investoren heute unter nachhaltigem Investieren verstehen.

In Deutschland existieren vergleichbare Ansätze, etwa der Leitfaden des evangelischen Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) oder die Orientierungshilfen der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK).

Ausschlusskriterien: Ethik statt Renditemaximierung

Ein zentrales Element der Richtlinie ist die klare Definition von Ausschlusskriterien. Ausdrücklich ausgeschlossen werden laut den aktuellen Vorgaben etwa Investitionen in Unternehmen, die in Bereichen wie fossilen Brennstoffen, Waffenproduktion, Glücksspiel, Massentierhaltung oder der Monopolisierung von Trinkwasser tätig sind. Die Richtlinie nennt weitere Kriterien und detaillierte Schwellenwerte in insgesamt zwölf Handlungsfeldern..

Besonders auffällig: Auch physische Edelmetalle wie Gold oder Silber werden künftig nicht mehr als investierbar angesehen. Der Grund liegt in der „umweltschädlichen und ausbeuterischen Gewinnung“, wie es in den Richtlinien heißt. Damit geht die Kirche einen Weg, den bisher kaum ein institutioneller Anleger eingeschlagen hat.

Papst Franziskus: Investieren ist ein moralischer Akt

Die Richtlinien beziehen sich explizit auf kirchliche Lehren. Zitiert wird Papst Franziskus mit den Worten: „Das Kaufen ist nicht nur ein wirtschaftlicher Akt, sondern immer auch eine moralische Handlung“ (Laudato si, Nr. 206). Damit wird deutlich: Der Kapitalmarkt ist für die Kirche nicht wertfrei, sondern Teil eines größeren ethischen Koordinatensystems.

Methodik: Zwölf Handlungsfelder und klare Bewertungslogik

Im Zentrum der FinAnKo-Richtlinie stehen zwölf sogenannte Handlungsfelder. Sie sind das strukturelle Rückgrat der Bewertung und decken ein breites Spektrum gesellschaftlicher und ökologischer Relevanz ab:

Eigene Darstellung

Jedes dieser Felder wird in Unterkategorien gegliedert. Für jede Kategorie werden konkrete Schwellenwerte definiert, ab wann eine Investition ausgeschlossen oder eingeschränkt wird. Beispiel: Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als einem festgelegten Prozentsatz aus Glücksspiel stammt, sind nicht investierbar. Die Bewertung erfolgt anhand eines standardisierten Prüfschemas, das in Zusammenarbeit mit einer Ethik-Ratingagentur entwickelt wurde.

Diese Methodik ist vergleichbar mit gängigen ESG-Ansätzen (Environmental, Social, Governance), wurde aber im kirchlichen Kontext weiterentwickelt – unter anderem durch die Integration spezifisch christlicher Werte wie Nächstenliebe, Gerechtigkeit oder Bewahrung der Schöpfung.

Abweichungen bei Sexualethik und reproduktiver Gesundheit

Ein Handlungsfeld, das mit gängigen ESG-Verständnissen nicht vollständig deckungsgleich ist, betrifft die „Sexualethik & Fortpflanzungsmedizin“. Die Richtlinie schließt etwa Investitionen in Unternehmen ein, die Verhütungsmittel herstellen oder künstliche Befruchtung mit Fremdspenden anbieten. In ESG-Rahmenwerken wird der Zugang zu reproduktiver Gesundheit jedoch oft als Beitrag zur Gleichstellung von Frauen gewertet – ein Ziel, das hier nur eingeschränkt Berücksichtigung findet.

Positivkriterien: Aktiv Gutes fördern

Neben den Ausschlusskriterien enthalten die neuen FinAnKo-Richtlinien auch eine Reihe von Positivkriterien. Ziel ist es nicht nur, problematische Investitionen zu vermeiden, sondern Kapital gezielt dorthin zu lenken, wo es gesellschaftlichen Nutzen stiftet.

Zu den Positivkriterien zählen unter anderem:

  • Bildung: Investitionen in Bildungsprojekte oder Unternehmen im Bildungsbereich, da Bildung als zentraler Beitrag zur Entfaltung der menschlichen Würde gesehen wird.

  • Soziale Gerechtigkeit: Förderung von Unternehmen mit fairen Arbeitsbedingungen, gelebter Diversität und aktiver Antidiskriminierung.

  • Umweltschutz: Unterstützung nachhaltiger Technologien und ressourcenschonender Produktionsweisen.

  • Gesundheit: Bevorzugung von Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsvorsorge anbieten.

  • Kulturförderung: Unterstützung kultureller Vielfalt und des Erhalts von Kulturgütern.

Ein ethischer Kompass für kirchliche Kapitalanlagen

Die überarbeiteten FinAnKo-Richtlinien verdeutlichen, dass Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung eine zentrale Rolle in der Finanzstrategie der katholischen Kirche spielen. Neben dem langfristigen Erhalt kirchlicher Einrichtungen und der Versorgung von Priestern fließen zunehmend auch soziale und ökologische Kriterien in Anlageentscheidungen ein. Gleichzeitig zeigt sich, dass das kirchliche Werteverständnis – etwa in Fragen der reproduktiven Gesundheit – nicht in allen Punkten mit breiter gefassten ESG-Standards übereinstimmt.

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