Diskutierten in Linz zum Thema Stiftungen (v.l.): Manfred Wieland (Zürcher Kantonalbank Österreich AG), Johannes Zollner (Institut für Unternehmensrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz), Rechtsanwalt Rudolf Fiebinger und Lucien Berlinger (Vorstand Zürcher Kantonalbank Österreich AG).
Stiftungsstandort Österreich - quo vadis? Expertendiskussion in Linz
“Viele österreichische Stiftungen werden in Zukunft eine Verlegung ihres Sitzes nach Liechtenstein überlegen.” Diesen Trend erkennt der Stiftungsexperte Manfred Wieland von der Zürcher Kantonalbank Österreich AG. Die Bank lud unter dem Titel "Stiftung Next Generation" zu einem interessanten Vortragsabend nach Linz. Vor rund 30 Gästen in der Stahlwelt der voestalpine erläuterten neben Manfred Wieland auch Johannes Zollner vom Institut für Unternehmensrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz und der Jurist Rudolf Fiebinger von der Kanzlei Fiebinger, Polak und Leon, die aktuellen Entwicklungen rund um den Themenbereich Stiftungen.
Steuerliche Vorteile in Österreich beseitigt
Im Mittelpunkt stand dabei der Vergleich von Stiftungen in Österreich und Liechtenstein. "In Österreich wurden zuletzt wesentliche steuerliche Vorteile der Privatstiftung beseitigt und weitere Verschlechterungen sind absehbar", erklärt Manfred Wieland von der Zürcher Kantonalbank Österreich AG. “Ein Wechsel nach Liechtenstein ist für viele Stiftungen eine nahegelegene und sehr attraktive Alternative.”
Johannes Zollner von der Uni Graz sieht das ebenso: „Der Stiftungsstandort Liechtenstein bietet den Vorteil eines deutlich größeren Gestaltungsspielraums für den Stifter. Anders als in Österreich kann der Stifter sich und seinen nachfolgenden Generationen Einfluss und Kontrolle auf die Stiftungsverwaltung sichern.“ Zollner sieht den Wettbewerb zwischen den beiden Stiftungsstandorten Österreich und Liechtenstein voll entbrannt: “Stifter werden sich in Zukunft gut überlegen, in welchem der beiden Länder sie ihre Vorstellungen von einer gelungenen Nachfolgeplanung durch eine Privatstiftung besser erreichen können.“
Niederlassungsfreiheit trifft auch auf Stiftungen zu
Rechtsanwalt Rudolf Fiebinger betont, dass die europarechtliche Niederlassungsfreiheit auch auf Stiftungen zutrifft: “Angesichts der rechtspolitischen Entwicklung in Österreich erscheint es wohl angebracht, sich über einen Wegzug aus Österreich Gedanken zu machen. Übrigens: Ein Wegzug einer Stiftung aus Österreich - beispielsweise nach Liechtenstein - ist noch nicht ausjudiziert, wird aber von unserer Kanzlei gerade betrieben.”