Natürliche Ressourcen bilden die Grundlage jedes Lebens, daher ist der Schutz und die Förderung biologischer Vielfalt von zentraler Bedeutung. Die steigende Relevanz von Biodiversität wurde im Dezember 2022 durch die UN-Artenschutzkonferenz COP15, die im kanadischen Montreal stattfand, aufgezeigt. Experten gehen davon aus, dass derzeit nur ein Bruchteil des benötigten Investmentvolumens im Bereich Biodiversität erreicht wird.
Bis 2030 mindestens 30% der Land- und Meeresfläche unter Schutz
Das erklärte Ziel der COP15 war die Verabschiedung eines Abkommens, das lang- und mittelfristige Zielvorgaben sowie dazugehörige Umsetzungspläne enthalten soll. Eines der zentralen Ergebnisse der Konferenz ist die Vereinbarung, dass bis 2030 mindestens 30% der globalen Land- und Meeresflächen unter Schutz gestellt werden sollen. Zusätzlich soll die Belastung der Artenvielfalt durch schädliche Pestizide halbiert werden. In Zukunft sollen deutlich mehr finanzielle Ressourcen für den Schutz von Biodiversität aufgewendet und umweltschädliche Subventionen signifikant reduziert werden. Es gibt viele kritische Stimmen, die unter anderem eine fehlende Konkretisierung der vereinbarten Ziele bemängeln. Dennoch wird das verabschiedete Abkommen in Summe als Erfolg angesehen, ähnlich dem der Pariser Klimakonferenz aus 2015.
Biodiversität wichtiges Thema bei nachhaltigen Investments
Diese Thematik ist auch ein relevantes Handlungsfeld bei der nachhaltigen Geldanlage. Biodiversität findet beispielsweise bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts - kurz PAIs), die im Rahmen der EU-Offenlegungs-Verordnung ab 2023 veröffentlicht werden, Berücksichtigung.
KEPLER integriert Biodiversität wie folgt: Die nachhaltige Fondspalette ist grundsätzlich unterteilt in „ESG pure“ mit Ethikfonds, die strengsten Kriterien und Gütesiegeln gerecht werden, und in „ESG balanced“ mit Portfolios, die soziale und ökologische Aspekte entsprechend integrieren. In beiden Kategorien wird der Aspekt der Biodiversität im Rahmen des Norm-Based Research über das Ausschlusskriterium „Kontroverses Umweltverhalten“ auf Unternehmensebene adressiert. Darüber hinaus werden im Zuge des „ESG pure“-Konzepts Staaten ausgeschlossen, die Biodiversitätskontroversen aufweisen.
Eine detaillierte Übersicht zu den umfangreichen KEPLER Ausschlusskriterien finden Sie hier.
Von Florian Hauer, ESG-Verantwortlicher bei KEPLER Fonds