AT1-Anleihen sollen wie Aktien werden. Hilft das Europas Banken?

Die EZB möchte die Verlustabsorption von Additional Tier 1 (AT1)-Anleihen erhöhen. Den Weg dorthin skizziert Raffaele Prencipe, Fixed-Income-Portfoliomanager von DPAM. DPAM | 08.01.2026 09:23 Uhr
Raffaele Prencipe, Fixed Income Portfolio Manager bei DPAM / © e-fundresearch.com / DPAM
Raffaele Prencipe, Fixed Income Portfolio Manager bei DPAM / © e-fundresearch.com / DPAM

In der Finanzkrise wurden viele Banken staatlich gerettet. Anleihegläubiger mussten nur begrenzt einstehen. Je nach Land, Bank und sogar Anleihe waren die nachrangigen Anleihen unterschiedlich geregelt. Vertragliche oder gesetzliche Klauseln für die Umwandlung in Eigenkapital oder Abschreibungen fehlten. Die Europäische Kommission konnte Banken, die staatliche Beihilfen ab einem bestimmten Mindestmaß erhielten, lediglich für einige Jahre verbieten, Tier-1- und Tier-2-Instrumente zu kündigen. In einigen Fällen wurden Kupons gestundet. Der Kapitalbetrag wurde selten abgeschrieben, auch wenn es freiwillige Umwandlungen in Aktien oder neue Anleihen gab.

Mit der Einführung von Basel III (2011) sollten Instrumente eine Bestimmung zur Umwandlung oder Abschreibung enthalten oder es ein Gesetz geben, das dies im Falle der Uneinbringlichkeit erlaubt. Außerdem sollten bestehende Anleihen mit einem Step-up-Kupon, die nicht gekündigt wurden, ihren Status als regulatorisches Kapital verlieren. Die T1-Spreads engten sich innerhalb von drei Monaten von 700 auf 400 ein.

Im Juni 2013 setzte die EU Basel III um und schaffte die noch geltende Terminologie für AT1-Instrumente in der Eigenkapitalrichtlinie IV. Die bestehenden Anleihen wurden zwischen 2014 und größtenteils 2017 großzügig behandelt.

Im Dezember 2015 gab die Europäische Bankenaufsichtsbehörde eine Stellungnahme ab, wonach die Anforderungen der Säule 2 (P2R) unterhalb der Puffer liegen müssen. Nachdem die Deutsche Bank einen hohen Verlust gemeldet hatte, gab es Befürchtungen, dass sie Couponzahlungen auslassen müsste.

Im Jahr 2016 wurden Bail-in-Befugnisse für den Einheitlichen Abwicklungsausschuss und die nationalen Abwicklungsbehörden geschaffen. Im Jahr 2017 löschte der SRB die T2- und AT1-Anleihen der Banco Popular. 2023 verabschiedete die Schweizer Regierung eine Notverordnung, um AT1-Anleihen auch dann zu löschen, wenn sich die Bank nicht in einem Abwicklungsprozess befand.

Aktuell: Wie geht’s nach dem EZB-Vorschlag weiter?

Trotz des nun vorliegenden Vorschlags dürfte Europa dem Beispiel Australiens kaum folgen. Down under ist man dabei, AT1-Anleihen aus dem Bankenkapitalrahmen auslaufen zu lassen. In einer Welt des geopolitischen Wettbewerbs würde es den europäischen Banken allerdings schaden, wenn sie mehr Eigenkapital einsetzen müssten.

Wahrscheinlicher wird man dem Schweizer Beispiel folgen, die einen gesetzlichen Abschreibungstrigger einführt, wenn eine Bank unbesicherte, öffentliche Notfall-Liquiditätshilfen erhält. Außerdem werden die Tests für Kupons und Kündigungen strenger.

Die Regulierungsbehörden wollen, dass Additional Tier 1-Kapital eher wie Eigenkapital behandelt wird. Allerdings können Dividenden erhöht werden, um frühere Streichungen auszugleichen. Bei Kupons geht das nicht.

Von Raffaele Prencipe, Fixed Income Portfolio Manager bei DPAM,

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