Eichels Steuerpläne: Die Fondsbranche ist in Aufruhr

Entgegen vieler Beteuerungen sieht der heute verabschiedete Regierungsentwurf von Finanzminister Hans Eichel nun doch die Kursgewinnbesteuerung auf Fondsebene vor. Eine klare Benachteiligung der Fondssparer, wie der Fondsverband BVI wettert. Die Branche drängt massiv auf Nachbesserungen. Research |

"Eine Doppelbesteuerung der Fondsanleger soll auf jeden Fall vermieden werden", gab Barbara Hendricks, die Parlamentarische Staatssekräterin im Bundesfinanzministerium, Dienstag abend Entwarnung. Die Besteuerung der Kapitalerträge solle auch künftig beim Anleger stattfinden und nicht beim Fonds. Doch die Realität sieht anders aus.

Wie BVI-Sprecher Andreas Fink berichtet, sieht die Kabinettsvorlage vom heutigen Mittwoch die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen sowohl auf Fonds- als auch auf Anlegerebene vor. "Anleger hätten danach Gewinne auf Fondsebene mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 48,5 Prozent jährlich zu versteuern – zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer", verdeutlicht Fink.

Klare Benachteiligung der Fondsanleger

Ein Beispiel zeigt die Auswirkung: Realisiert ein Direktanleger mit einer Aktie einen Kursgewinn von 50 Euro, muss er künftig 15 Prozent Abgeltungssteuer auf den halben Gewinn (Halbeinkünfteverfahren) zahlen, mithin also 3,75 Euro. Realisiert hingegen ein Fondsmanager den gleichen Gewinn im Fonds, muss der betroffene Anleger (mit einem angenommenen Steuersatz von 40 Prozent) am Geschäftsjahresende zehn Euro abführen (40 Prozent auf die Hälfte von 50 Euro Gewinn). Eventuell muss er sogar 20 Euro Steuern Zahlen, denn noch immer ist nicht klar, ob das Halbeinkünfteverfahren auch für Aktienfonds gelten soll.

Ungerechtigkeiten und kein Ende

Doch damit nicht genug, lassen sich noch sehr viel mehr kritische Situationen konstruieren. Etwa bei dem Anleger, der einen Fonds kauft, kurz bevor der Manager Aktien mit Gewinn verkauft. Wertsteigerungen hat es dabei nicht gegeben, wohl aber steuerpflichtige Scheingewinne. Besser stellt sich hingegen der Anleger, der die Wertsteigerungen eines Fonds zwar mitnimmt, dann aber die Anteile verkauft, kurz bevor der Fondsmanager steuerpflichtige Kursgewinne realisiert. Zumindest um diesen Teil der Steuer käme er herum. Klar, dass sich diese Fälle kaum systematisch realisieren lassen. Doch es sollte schon genügen, dass sie theoretisch möglich sind.

Die Hoffnung ruht auf Nachbesserungen

Die Branche hofft nun, dass es gelingt, den Gesetzentwurf nachträglich zu ändern. Ansonsten fürchtet etwa BVI-Chef Stefan Seip, dass die Investmentbranche in ihrer Existenz gefährdet sei. Zumindest dürften sich ausländische Fondsanbieter die Hände reiben. Denn wer einen ausländischen Aktienfonds, der thesauriert und also keine Ausschüttungen vornimmt, in einem Auslandsdepot verwahrt, muss auch die Kursgewinne auf Fondsebene nicht versteuern.

Hier fällt die Steuerpflicht erst beim Verkauf der Fondsanteile an. Allerdings ohne die Möglichkeit des Halbeinkünfteverfahrens in Höhe von 15 Prozent auf den Veräußerungsgewinn. Oder, falls der Kaufpreis nicht mehr nachgewiesen werden kann, in Höhe von pauschal 1,5 Prozent auf zehn Prozent des Veräußerungserlöses. Fall sich Eichel und Co hier nicht noch eine Strafbesteuerung ausdenken.

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011 §128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt. Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder sonstigen verfügbaren Informationen entstehen.
Klimabewusste Website

AXA Investment Managers unterstützt e-fundresearch.com auf dem Weg zur Klimaneutralität. Erfahren Sie mehr.

Melden Sie sich für den kostenlosen Newsletter an

Regelmäßige Updates über die wichtigsten Markt- und Branchenentwicklungen mit starkem Fokus auf die Fondsbranche der DACH-Region.

Der Newsletter ist selbstverständlich kostenlos und kann jederzeit abbestellt werden.