Thomas Richter: „EU-Kommission untergräbt ihre eigenen Ziele“
Laut BVI-Studie führt ein Provisionsverbot nicht zu höheren Renditen für Privatanleger und verhindert sogar, dass diese sich stärker an den Kapitalmärkten beteiligen. Das würden Daten der Europäischen Zentralbank und der englischen Statistikbehörde, die der deutsche Fondsverband BVI ausgewertet hat, zeigen. „Die EU-Kommission untergräbt mit dem Vorschlag eines Provisionsverbots ihre eigenen Ziele“, sagt Thomas Richter, BVI-Hauptgeschäftsführer. Zwar hat Kommissarin Mairead McGuinness vorerst auf ein umfassendes Provisionsverbot verzichtet. Doch die Idee ist noch nicht vom Tisch. Als erster Schritt sollen Provisionen im beratungsfreien Vertrieb verboten werden.
Die Kommission will mit dem Verbot die Produktkosten senken. Sie geht davon aus, dass dadurch die Rendite des Geldvermögens (Portfoliorendite) der Anleger steigt. Die BVI-Studie besagt, dass diese Annahme nicht zutrifft. In England und in den Niederlanden hat sich laut Studie die Portfoliorendite in Folge des dort vor rund zehn Jahren eingeführten Verbots nicht verändert. Offenbar haben andere Effekte die geringeren Kosten der provisionsfreien Produkte ausgeglichen.
Für die unveränderte Portfoliorendite der Anleger führt die Analyse mehrere mögliche Erklärungen an. Zum Beispiel würden Vertriebskosten durch ein Provisionsverbot typischerweise nicht reduziert, sondern nur gesondert gezahlt werden. Außerdem könnten sich durch eine Beratungslücke private Haushalte weniger an den Kapitalmärkten, zum Beispiel über Fonds, beteiligen. Damit würden ihnen Renditechancen entgehen.
„Das widerspricht allem, was die EU erreichen will“
Die BVI-Auswertung zeigt, dass Privatanleger in England und den Niederlanden aufgrund des Provisionsverbots tatsächlich weniger in Fonds investieren. Der BVI beziffert diesen Rückgang auf im Schnitt knapp 340 Euro pro Jahr und Kopf.
Auf Sicht von 30 Jahren und bei einer unterstellten Wertsteigerung von 6 Prozent pro Jahr summiere sich der Verbots-Effekt auf eine Renditeeinbuße von rund 20.000 Euro, wenn das Geld stattdessen unverzinst auf dem Konto liegen würde. „Bei Fonds verhindern also Verbote – nicht die Provisionsberatung – eine stärkere Beteiligung privater Anleger an den Kapitalmärkten. Das widerspricht allem, was die EU erreichen will“, so Richter.
Die vollständige BVI-Studie finden interessierte Leser hier als PDF-Dokument (nur auf Englisch verfügbar).
Methode
Der BVI hat für seine Studie öffentlich verfügbare Daten zu Bankeinlagen, Versicherungen, Pensionsfonds, Anleihen, Aktien und Investmentfonds für den Zeitraum von Anfang 1999 bis Ende März 2023 ausgewertet. Zur Ermittlung der Portfoliorendite hat er die quartalsweise Veränderung des Geldvermögens um die jeweiligen Zu- und Abflüsse bereinigt. Der Fondsverband hat durch den Aufbau seiner Studie ausgeschlossen, dass länderspezifische Effekte – wie zum Beispiel verschiedene Altersvorsorgesysteme – oder unterschiedliche Kapitalmarktrenditen vor und nach Einführung der Provisionsverbote fälschlicherweise als Folge der Verbote gewertet werden.