Waffen und Nachhaltigkeit: Ein Widerspruch
Die EU-Taxonomie dient als Referenzrahmen zur Bewertung der Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Aktivitäten. Nach dem „Do-No-Significant-Harm“-Prinzip dürfen nachhaltige Aktivitäten keine erheblichen Schäden in anderen Umweltbereichen verursachen. Rüstungsgüter sind bisher nicht Teil der EU-Taxonomie, doch das FNG sieht klare ethische Konflikte:
„Waffen zerstören Infrastruktur, Kultur und Menschenleben“, betont Verena Menne, Geschäftsführerin des FNG. Dies stehe im fundamentalen Widerspruch zu sozialen Nachhaltigkeitszielen wie der Wahrung und Förderung von Menschenrechten. Die Argumentation, dass Rüstungsinvestitionen für nationale Sicherheit notwendig sind, mache sie nicht automatisch nachhaltig.
FNG erkennt keine Finanzierungslücke in der Rüstungsindustrie
Das FNG stellt auch klar, dass die deutsche Rüstungsindustrie kein Finanzierungsproblem hat. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine seien Aktienkurse von Rüstungsunternehmen stark gestiegen. Große Banken und Investmenthäuser stellen weiterhin Milliardenbeträge für die Branche bereit.
Eine Umfrage unter den Mitgliedern des FNG untermauert diese Position: Rund 70% der Befragten halten Investitionen in Rüstung für nicht mit Nachhaltigkeitszielen vereinbar. Lediglich 20% der Befragten erwägen eine mögliche Anpassung ihrer bisherigen Strategie.
Marktbericht 2024: Ausschluss von Rüstungsgütern bleibt wichtig
Laut dem FNG-Marktbericht 2024 war der Ausschluss von kontroversen Rüstungsgütern bereits 2023 das am häufigsten genutzte Kriterium bei nachhaltigen Investments. 56% der nachhaltigen Investor:innen schließen jegliche Investitionen in Waffen aus, was die zunehmende Bedeutung ethischer Ausschlusskriterien in diesem Bereich unterstreicht.
Das FNG plädiert in seinem Positions- und Debattenpapier für eine differenzierte Diskussion und verweist auf die Verantwortung der Finanzbranche, eine glaubwürdige nachhaltige Investmentstrategie zu verfolgen.
Dazu passend: