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An der Generalversammlung vom 22. März 2013 wurden einige wenige Statutenänderungen beschlossen. Diese bestehen im Wesentlichen in einer Namensänderung von Swiss Funds Association SFA in Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA. Die Namensänderung tritt auf den 1. Juli 2013 in Kraft.
Mit der Namensänderung soll die klare strategische Stossrichtung zum Ausdruck gebracht werden, dass nebst dem angestammten Fonds- und Kollektivanlagengeschäft auch dem Asset Management höchste Priorität beigemessen wird. Auf die Mitglieder hat diese Namensänderung keine Auswirkungen.
Ein paar wichtige Hinweise:
- die Website der SFA ändert in www.sfama.ch
- die Telefonnummern der Geschäftsstelle bleiben unverändert.
Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung
eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder
Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das
investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment
beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011
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