„Der BVI vertritt die Interessen aller Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fonds. Deshalb stehen wir allen Gesellschaften offen, die Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch verwalten“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.
Sitz der Anbieter verliert an Bedeutung
Um Vollmitglied werden zu können, müssen ausländische Anbieter entweder deutsche Fonds verwalten, Fonds über eine deutsche Zweigniederlassung vertreiben oder zu einem deutschen Konzern gehören. Darüber hinaus können auch deutsche Vertriebsgesellschaften von ausländischen Anbietern Vollmitglied werden. „Es ist wichtig, alle für den deutschen Fondsmarkt relevanten Anbietergruppen bei der Erarbeitung von Branchenpositio nen einzubeziehen“, sagt Richter.
Der Sitz des Anbieters verliert im Zuge des europäischen Binnenmarktes an Bedeutung. Denn die Gesellschaften können europaweit harmonisierte Fonds (OGAW) und nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) auch bestimmte alte rnative Investmentfonds (AIF)
grenzüberschreitend verwalten. Da s bedeutet, dass beispielsweise eine Luxemburger Gesellschaft Fonds in Deutschland auflegt und verwaltet. „Auch nach der Öffnung für ausländische Anbieter bleibt der BVI der Interessenvertreter zur Förderung des Investmentstandortes Deutschland“, sagt Richter.
Offene und geschlossene Fonds in einem Gesetz
Die Öffnung des BVI für KVGs, die geschlossene Fonds verwalten, ist eine logische Konsequenz aus dem neuen KAGB. Durch das KAGB können BVI-Mitglieder, die bislang ausschließlich offene Investmentfonds verwaltet haben, künftig sowohl offene als auch geschlossene Fonds verwalten. „Eine Trennung der Anbieter offener Fonds von denen geschlossener Fonds entspricht daher nicht mehr der tatsächlichen und rechtlichen Wirklichkeit“, sagt Richter. Fast alle BVI-Mitglieder werden neben ihrer Lizenz als OGAW-KVG auch eine Lizenz zur Verwaltung von AIF beantragen. Denn sie verwalten bereits die ebenfalls als AIF geltenden offenen Immobilienfonds und Spezialfonds.
Bereits heute verwalten die Mitglieder des BVI Immobilienfonds mit einem Netto-Vermögen von 120 Mrd. Euro. Damit ist der BVI der weitaus größte Verband für Immobilienfonds. Auch werden Master-KVGs profitieren. Denn einige Initiatoren geschlossener Fonds ohne KVG-Erlaubnis werden den durch das KAGB geforderten Administra-tionsaufwand an professionelle Service-Gesellschaften auslagern.
Der BVI hat derzeit 75 Vollmitglieder. Die Gesellschaften verwalten gut 2 Billionen Euro direkt oder indirekt für rund 50 Millionen Anleger. Unternehmen, denen keine Vollmitgliedschaft möglich ist, können Informationsmitglied werden. Aktuell profitieren 132 Informationsmit-glieder, darunter Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Anwaltskanzleien und IT-Dienstleister, von den Leistungen des Fondsverbandes. Die Mitgliederversammlung hat zudem Dr. Thomas Groffmann (Vorstandsvorsitzender, BlackRock Asset Management Deutschland AG), Victor Moftakhar (Vorsitzender der Geschäftsführung, Deka Investment GmbH) und Hans Joachim Reinke (Vorstandsvorsitzender, Union Asset Management Holding AG) ergänzend in den Vorstand gewählt. Sie folgen den in den vergangenen Monaten ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Dr. Dirk Klee (BlackRock Asset Management Deutschland AG), Thomas Neiße (Deka Investment GmbH) und Alexander Schindler (Union Asset Management Holding AG).