"Finger weg von neuen Steuern für Stiftungen"
"Die Verunsicherung ist groß. Wir fordern den Gesetzgeber auf, von neuen Steuern für Stiftungen die Finger zu lassen. Die laufenden steuerlichen Verschlechterungen mit 14 Änderungen in den letzten 20 Jahren haben stetig für immer mehr Verunsicherung und einem massiven Vertrauensverlust gegenüber dem Gesetzgeber geführt. Viele Stifter haben jetzt genug und wollen Stiftungsvermögen ins Ausland transferieren,“ so VÖP-Generalsekretär Christoph Kraus.
"Rund 3300 Privatstiftungen sichern direkt und indirekt 400.000 Arbeitsplätze in Österreich. Zuerst verschwinden die Stiftungen, in der Folge die Unternehmen und mit ihnen tausende Arbeitsplätze,“ zeichnet Kraus ein bedrückendes Szenario für die heimische Wirtschaft. Schon jetzt sei aufgrund des entstandenen Klimas eine deutliche Zurückhaltung bei Investitionsentscheidungen spürbar – mit der Folge eines Anstiegs der Arbeitslosenzahlen, geringerem Steuer- und Sozialversicherungsaufkommen sowie höheren Arbeitslosenkosten für den Staatshaushalt.
Verstärkte Abwanderung ins Ausland?
Generell sei laut Chrstoph Kraus zu befürchten, dass angesichts der fortwährenden Verschlechterungen der Rahmenbedingungen für Stiftungen hohe Investitionen vermehrt im Ausland statt im Inland getätigt würden. "Wenn der Einfluss auf wesentliche Unternehmen ins Ausland abwandert, weil der Ruf des Wirtschaftsstandortes immens leidet, geht das weit über den Bereich der Stiftungen hinaus und es würde zu einem riesigen Kapitalabfluss kommen", so Kraus.
Erbschaftssteuer: "unzulässiger Eingriff in bestehende Rechtsnormen"
Die Einführung einer Erbschaftsteuer für Stiftungen sei laut VÖP ein unzulässiger Eingriff in bestehende Rechtsnormen. „Die Stifter sind verunsichert und verärgert,“ erklärt VÖP-Vorstand, WP und StB Günter Cerha. „Man vertreibt mit der aktuellen Diskussion eine wichtige Gruppe von Steuerzahlern, die schon jetzt für den Staat immens viel leisten,“ so Cerha. Unabhängig von der immensen Steuerleistung der Beteiligungsunternehmen der Privatstiftungen entspricht die laufende Besteuerung der Einkünfte einer Stiftung weitgehend jener von Kapitalgesellschaften. So werden z.B. Vermietungs- und betriebliche Erträge bei Stiftungen wie bei Kapitalgesellschaften mit 25 % Körperschaftsteuer besteuert. Des Weiteren bezahlen Stiftungen 25% Körperschaftssteuern auf Zinsen und Wertpapiererträge sowie Veräußerungsgewinne.
„Im Jahr 1993 ist es dem sozialdemokratischen Finanzminister Ferdinand Lacina gelungen, mit einem klugen und durchdachten Stiftungsrecht die Abwanderung und Zersplitterung von Vermögen und Unternehmen zu verhindern. Die jetzigen Pläne für neue Steuern machen all dies mit einem Schlag zunichte und zerstören das wertvolle Erbe einer damals weitsichtigen Wirtschaftspolitik,“ warnt Kraus.
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