Fondsverband fordert Regulierungspause

Regulierung bleibt ein bestimmendes Thema der Fondsbranche. So zählte beispielsweise der deutsche Fondsverband BVI allein in den vergangenen sechs Jahren insgesamt 98 Regulierungsvorhaben, davon 39 EU-Richtlinien und 59 nationale Gesetzgebungsverfahren. Markets | 10.02.2015 16:04 Uhr
©  Andrey Popov - Fotolia.com
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Richtig in Fahrt kam die Regulierung ein Jahr nach Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008. Seitdem jagt eine Vorschrift die nächste. Insgesamt bewertet der Fondsverband die Regulierung der letzten Jahre für sich überwiegend positiv. So sind laut Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, die Regulierer ihrem Ziel, den Verbraucherschutz zu erhöhen und die Systemrisiken zu verringern, ein gutes Stück näher gekommen. „Bei den offenen Fonds war die Regulierung eine Evolution, bei den geschlossenen eine Revolution“, resümierte Richter auf der Jahrespressekonferenz.

Kritisch wertete er jedoch die zunehmende Regulierungsdichte, denn verstärkt häuften sich uneinheitliche und überlappende Regeln. „Widersprüche, Inkonsistenzen und Doppelregulierungen schaffen Rechtsunsicherheit, erzeugen einen erheblichen bürokratischen Aufwand und erhöhen die Kosten auch für die Anleger“, kritisierte Richter. Der BVI habe daher zwei zentrale Forderungen an Gesetzgeber und Regulator. Richter: „Erstens brauchen wir eine Regulierungspause. Die Regeln der letzten Jahre müssen auf ihre Wirkung geprüft werden. Zweitens müssen die Rahmenbedingungen für unterschiedliche Finanzprodukte so weit wie möglich angeglichen werden, um fairen Wettbewerb zu ermöglichen und Fehllenkungen zu vermeiden.“

Doppelregulierung und Inkonsistenzen

Ein prägnantes Beispiel für Mehrfachregeln sind etwa die Offenlegungspflichten der Fondsgesellschaften an Anleger zur Wertpapierleihe. Gleich zwei Richtlinien und eine Verordnung schreiben dazu unterschiedliche Pflichten zu den hinterlegten Sicherheiten vor. Während die europäische Aufsichtsbehörde ESMA Informationen zu Art und Höhe der Sicherheiten und zur Identität der Gegenpartei vorschreibt, sieht der derzeitige EU-Verordnungsentwurf zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften unter anderem die Auflistung der zehn wichtigsten Wertpapiere und Gegenparteien vor. Die Folgen dieser doppelten Berichtspflichten sind zusätzlicher administrativer und personeller Aufwand für die Fondsgesellschaften.

Thomas Richter, BVI-Hauptgeschäftsführer
Thomas Richter, BVI-Hauptgeschäftsführer
Oft steht die Branche auch vor uneinheitlichen Vorgaben. Die verschiedenen Meldepflichten zu Fondsrisiken sind ein solches Beispiel. Hierfür gelten parallel fünf Richtlinien, Verordnungen und Gesetze, zuständig sind gleich drei Aufsichtsbehörden. Entsprechend variieren Umfang, Inhalt und Frequenz der Meldepflichten.

Am umfangreichsten sind die Meldepflichten nach der AIFM-Richtlinie an die BaFin. Diese möchte die Fondsrisiken pro Einzelfonds und auf Gesellschaftsebene aufgeschlüsselt erhalten und fordert unter anderem Informationen zum aktuellen Risikoprofil, zu den Anlageschwerpunkten und Details zu den Stresstestergebnissen. Je nach Fondsvolumen hat die Meldung viertel-, halbjährlich oder jährlich zu erfolgen. Der Umfang pro Meldung beträgt stolze 23 Seiten pro Fonds. Die Bundesbank hingegen fordert für jeden Einzelfonds auf sieben Seiten eine monatliche Meldung zu den Fondsrisiken im Portfolio, Mittelabflüssen, Ausschüttungen und zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften etwa zur Wertpapierleihe. Jede Aufsicht definiert die Fondsrisiken unterschiedlich. Erschwerend kommen die nationalen Alleingänge Deutschlands hinzu, etwa beim Hochfrequenzhandel und beim Trennbankengesetz.

Fortschritte bei MiFID II und PRIIBs

Insgesamt bewertete Richter das Jahr 2014 in regulatorischer Hinsicht positiv. Besonders zufrieden ist der BVI mit zwei großen europäischen Gesetzeswerken, bei denen es zu erheblichen Verbesserungen gekommen ist. Im Rahmen der MiFID II erreichte der BVI eine Entschärfung der ESMA-Vorschläge zur Provisionsberatung. „Der zweite Entwurf ist ein klarer Fortschritt. Die Provisionsberatung bei Wertpapieren steht zumindest nicht mehr in Frage. Völlige Entwarnung können wir allerdings noch nicht geben, der Teufel steckt im Detail“, kommentierte Richter die schwer verständlichen ESMA-Vorschläge.

Im Rahmen der Verordnung „Packaged Retail and Insurance-based Investment Products“, kurz PRIIPs, gelang ein einheitlicher Informationsstandard für alle Anlageprodukte. Künftig sollen Verbraucher in der EU bei Investmentfonds, kapitalbildenden Lebensversicherungen und Zertifikaten ein einheitliches Produktinformationsblatt erhalten. Richter: „Anleger können künftig Chancen, Risiken und Kosten von Fonds, Zertifikaten und Lebensversicherungen miteinander vergleichen. Das ist ein Meilenstein für faireren Wettbewerb und besseren Verbraucherschutz.“

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