Am 25. Februar hat das deutsche Bundeskabinett einen Regierungsentwurf zur Änderung der Anlageverordnung für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds verabschiedet. Kurz gefasst sollen die Gesetzesänderungen Versicherungsunternehmen bessere Möglichkeiten bieten, sich stärker im Bereich Infrastruktur und erneuerbare Energien engagieren zu können.
Änderung ermöglicht Investitionen in Infrastrukturdarlehen und hochverzinsliche Unternehmensdarlehen
Konkret steht den Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds im Zuge der Änderung der Anlageverordnung ab sofort eine breitere Palette an Fremd- und Eigenkapitalinstrumenten zur Verfügung. Dadurch wurden nun beispielsweise auch Investitionen in Infrastrukturdarlehen und hochverzinsliche Unternehmensdarlehen ermöglicht. Mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Auflage von infrastrukturspezifischen Fonds soll insbesondere kleineren und mittelständischen Versicherungsunternehmen die Investition im Infrastruktur-Bereich effektiv ermöglicht werden.
Branchenexpertin Bertolini: "Schritt in die richtige Richtung"
Wie reagiert die Branche auf die geänderte Anlageverordnung? e-fundresearch.com befragte hierzu Barbara Bertolini, Head of Austria and Switzerland bei FAROS Consulting Pension & Asset Advisory:
e-fundresearch.com: Frau Bertolini, wie beurteilen Sie die Änderung der Anlageverordnung? Ein richtiger Schritt, um Versicherungen und Pensionsfonds auf ihrer „Jagd nach Rendite“ zu unterstützen?
Barbara Bertolini: Die jetzt getroffene Regelung ist ein Schritt in die richtige Richtung, der Anlagen in Infrastrukturdarlehen (debt) grundsätzlich unterstützen wird. Wirtschaftlich besteht die Herausforderung dann darin, Anlagen mit attraktivem Chance-/Risikoprofil zu finden.
e-fundresearch.com: Die Gesetzesänderung ermöglicht Investments in signifikant riskantere Assets (beispielsweise hochverzinsliche Unternehmensdarlehen) – verfügen Versicherungen und Pensionsfonds überhaupt über die notwendige Risikomanagement-Expertise, um jene Instrumente verlässlich zu bewerten?
Barbara Bertolini: Das hängt von den einzelnen institutionellen Investoren ab. Einige investieren ja bereits über andere Vehikel z.B. in High Yield- oder Schwellenländeranleihen.
Daneben gibt es zum Teil Erfahrungen mit Privat Debt, etwa mit Senior Secured Loans. Die neue Regelung erweitert die Anlagealternativen und ermöglicht gleichzeitig eine feinere Risikoaussteuerung.
e-fundresearch.com: Welche konkreten Auswirkungen erwarten Sie auf die Asset Management Industrie? Werden wir nun eine Welle von Infrastruktur-Spezialfonds sehen?
Barbara Bertolini: Nein. So positiv dieser Schritt auch bewertet werden kann; er ist lediglich ein Baustein. Einerseits fehlen noch verschiedene Auslegungskonkretisierungen von der BaFin. Andererseits stehen auch noch entsprechende Standards auf europäischer Ebene aus (Zum Beispiel Eigenkapitalunterlegungsanforderungen nach Solvency II).
Darüber hinaus darf auch die wirtschaftliche Basisbetrachtung nicht zu kurz kommen. Die Herausforderung ist und bleibt, gute Investitionsprojekte mit adäquaten risikoadjustierten Renditen zu finden.
Deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt neue Anlageverordnung
Dr. Axel Wehling, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), sieht die Änderung der Anlageverordnung ebenfalls positiv: „Der GDV begrüßt die neue Anlageverordnung. Sie erleichtert es den Versicherern, in potentiell ertragreichere Anlagen als bislang zu investieren. Insbesondere die Möglichkeiten, das Vermögen der Altersvorsorgesparer in Infrastruktur zu investieren, wurden erweitert.“