Bestimmung der Systemrelevanz von Marktteilnehmern
Der Finanzstabilitätsrat FSB und die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO haben ein Konsultationspapier zur Bestimmung der Systemrelevanz von Marktteilnehmern veröffentlicht. In dem Papier geht es um die Systemrelevanz von Instituten außerhalb des Banken- und Versicherungssektors („Non-Bank Non-Insurer Global Systemically Important Financial Institutions“ - NBNI G-SIFIs). Als systemrelevant gelten Institute, wenn ihr Zusammenbruch das Funktionieren des globalen Finanzsystems wesentlich beeinträchtigen würde.
Kriterien für die Systemrelevanz
Zur Bewertung der Systemrelevanz von "traditionellen" Investmentfonds wie etwa OGAW soll eine Schwelle von 100 Milliarden US-Dollar Netto-Fondsvermögen oder 200 Milliarden US-Dollar Brutto-Fondsvermögen gelten. Als Korrektiv werden noch weitere Indikatoren wie Vernetzung, Ersetzbarkeit oder Ausmaß globaler Aktivitäten herangezogen.
Daneben erwägen die Institutionen erstmals, die Systemrelevanz von Asset Managern zu bewerten. Auch hier wollen sie an die Größe anknüpfen, wobei entweder 100 Milliarden US-Dollar Bilanzsumme oder 1 Billion US-Dollar verwaltetes Vermögen als relevante Schwelle vorgeschlagen werden.
Der BVI kritisiert die Vorschläge
Der BVI fordert, OGAW und andere vergleichbar regulierte Investmentfonds aus der Diskussion um die Identifizierung von systemrelevanten Instituten herauszunehmen. Im Hinblick auf die Einstufung von Investmentfonds als systemisch kritisiert der BVI die starke Fokussierung auf die Fondsgröße. Er schlägt vor, auf die Fondsgröße in Kombination mit dem Ausmaß des Hebels im Fonds abzustellen. Nur solche Investmentfonds, die Leverage in beträchtlichem Umfang im Sinne der AIFM-Richtlinie einsetzen (ab dreifachem Hebel) und damit ohnehin erweiterten Berichtspflichten an die Aufsicht unterliegen, sollten, wenn sie eine bestimmte Mindestgröße erreichen, in die weitere Prüfung der Systemrelevanz einbezogen werden.
Die Überlegungen von FSB/IOSCO zur Systemrelevanz von Asset Managern lehnt der BVI entschieden ab. Asset Manager gehen in ihrer Geschäftstätigkeit keine nennenswerten Eigenrisiken ein und agieren in einem höchst kompetitiven Umfeld, in dem selbst bei Insolvenz eines Fondsverwalters das Verwaltungsrecht leicht auf einen Wettbewerber übertragbar ist.
Der FSB und die IOSCO wollen bis Ende 2015 finale Methoden zur Identifikation von NBNI G-SIFIs erarbeiten.
Link zur BVI-Stellungnahme vom 29. Mai 2015: