Teilweise Entlastung für die Finanzbranche: Die Europäische Kommission hat letzte Woche den lang erwarteten "Simplification Omnibus" vorgestellt. Das Paket soll den bürokratischen Aufwand für Nachhaltigkeitsberichte spürbar verringern, ohne die wichtigsten Umwelt- und Klimaziele aufzugeben. Betroffen sind drei zentrale Regulierungen: die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die EU-Taxonomie-Verordnung.
Der europäische Fondsverband EFAMA begrüßt die Initiative als wichtigen Schritt für mehr Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, ohne dabei die Kernziele des EU Green Deal zu kompromittieren.
Taxonomie wird freiwilliger - Was bedeutet das neue "Opt-in"-Modell?
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die EU-Taxonomie-Berichterstattung. Hier führt die Kommission ein partielles "Opt-in"-Regime ein, was bedeutet, dass Unternehmen künftig mehr Wahlfreiheit haben werden, in welchem Umfang sie taxonomiekonforme Aktivitäten offenlegen.
Für Asset Manager hat diese Änderung direkte Konsequenzen: Sie müssen sich darauf einstellen, dass in Zukunft weniger standardisierte Taxonomie-Daten von Unternehmen zur Verfügung stehen könnten. EFAMA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Investoren dadurch länger auf die für nachhaltige Anlageentscheidungen benötigten ESG-Unternehmensdaten warten müssen.
Diese Flexibilisierung mag für berichtspflichtige Unternehmen eine Erleichterung sein, stellt jedoch Vermögensverwalter vor neue Herausforderungen. Sie werden in der Zwischenzeit weiterhin auf teure ESG-Daten und Ratings von externen Anbietern angewiesen bleiben, um ihre eigenen Berichtspflichten zu erfüllen.
Weitere zentrale Erleichterungen bei gleichbleibenden Kernprinzipien
Neben den Änderungen an der Taxonomie umfasst der Omnibus weitere wichtige Punkte:
- Double Materiality bleibt erhalten: Für Asset Manager ein entscheidender Punkt, da diese Bewertung hilft, wichtige Nachhaltigkeitsrisiken zu erkennen und die eigenen Berichtspflichten nach SFDR zu erfüllen.
- Keine sektorspezifischen ESRS-Berichte: Die ursprünglich geplanten branchenspezifischen Berichtsstandards hätten zu einer erheblichen Mehrbelastung geführt.
- Keine überstürzte Überprüfung für Finanzdienstleister: Die gestrichene Überprüfungsklausel für Finanzdienstleistungen in der CSDDD verhindert unnötige Rechtsunsicherheit und gibt mehr Zeit für die praktische Umsetzung.
Klärungsbedarf bei Übergangsplänen
Noch nicht vollständig geklärt ist, wie die Pflicht zur Erstellung von Klimawandel-Übergangsplänen genau ausgestaltet wird. EFAMA betont, dass diese Pläne zwar für die Geschäftstätigkeit von Vermögensverwaltern selbst, nicht aber automatisch für alle von ihnen verwalteten Kundengelder gelten sollten.
Forderung nach Harmonisierung von CSRD und SFDR
Tanguy van de Werve, Generaldirektor der EFAMA, sieht in den aktuellen Vereinfachungsbemühungen eine wichtige Chance: "Wir können jetzt für mehr Zusammenhalt und Effizienz in allen Nachhaltigkeitsregeln sorgen. Einheitliche Definitionen und abgestimmte Berichtspflichten würden es Unternehmen und Investoren ermöglichen, die gleiche Sprache zu sprechen."
Besonders wichtig sei, dass alle Änderungen bei der Unternehmensberichterstattung nach CSRD, einschließlich des neuen "Opt-in"-Regimes für die EU-Taxonomie, auch bei den Berichtspflichten für die Finanzbranche berücksichtigt werden, wenn die Europäische Kommission die Offenlegungsverordnung (SFDR) überarbeitet.
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