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Der Sozialausschuss des österreichischen Parlaments hat am 9. September 2026 ein Maßnahmenpaket zur betrieblichen Altersvorsorge beschlossen, der Beschluss im Nationalratsplenum steht noch aus. Für die Asset-Management-Branche ist die zentrale Neuerung ein zweites Veranlagungsmodell in den betrieblichen Vorsorgekassen: Es kommt ohne Kapitalgarantie und ohne Zinsgarantie, veranlagt nach den Veranlagungsgrundsätzen des Pensionskassengesetzes und darf als Lebenszyklusmodell ausgestaltet werden. Dafür ist das Kapital bis zum Pensionsanfallsalter gebunden. Zweiter Baustein ist ein Standardprodukt der Pensionskassen: Beschäftigte erhalten einen Rechtsanspruch, ihre Ansprüche aus der „Abfertigung Neu“ kostenfrei zu übertragen und in eine lebenslange Zusatzpension umzuwandeln, auch wenn ihr Arbeitgeber keinen Pensionskassenvertrag hat. Das Aktienforum begrüßt den Beschluss als Entlastung des staatlichen Systems und verlangt nun auch Maßnahmen zur Weiterentwicklung der dritten Säule.
Der Sozialausschuss des österreichischen Parlaments hat am 9. September 2026 die Reform der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Beschäftigte erhalten damit zwei neue Wege für ihre Ansprüche aus der „Abfertigung Neu“: eine Veranlagung ohne Kapitalgarantie in der Ansparphase und die Übertragung in eine lebenslange Zusatzpension, unabhängig davon, was der Arbeitgeber anbietet. Der Beschluss im Nationalratsplenum steht noch aus.
Zweites Modell in den Vorsorgekassen: Ertragschance statt Garantie
Für die Veranlagungsseite ist der wichtigste Punkt des Pakets ein neues Modell in den betrieblichen Vorsorgekassen, das ohne Kapitalgarantie arbeitet. Jede Kasse muss es einrichten, die Entscheidung darüber, ob sie es nutzen, liegt bei den Beschäftigten selbst. Kapitalgarantie, Zinsgarantie und Garantierücklage kommen nicht zur Anwendung. Veranlagt wird stattdessen nach den Veranlagungsgrundsätzen des Pensionskassengesetzes, und die Kassen dürfen das Modell als Lebenszyklusmodell mit mehreren Sub-Veranlagungsgemeinschaften ausgestalten. Damit entsteht innerhalb der Abfertigung Neu erstmals eine Veranlagungsoption ohne Kapital- und Zinsgarantie.
Der Preis für die Ertragschance ist eine deutlich stärkere Bindung des Kapitals. Die bei der klassischen Abfertigung Neu bestehenden vorzeitigen Verfügungsmöglichkeiten etwa nach einer arbeitgeberseitigen oder einvernehmlichen Kündigung entfallen. Während der Erwerbsphase ist eine Auszahlung grundsätzlich nur in drei gesetzlich definierten Härtefällen vorgesehen: bei längerer Arbeitslosigkeit, nach Ausschöpfung des Krankengeldanspruchs oder bei Pflegegeld ab Stufe 3. Ein Verfügungsanspruch besteht jedenfalls bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsanfallsalters sowie grundsätzlich auch dann, wenn der Anwartschaftsberechtigte zumindest fünf Jahre nicht mehr dem BMSVG unterliegt. Auch der Wechsel selbst ist eine Einbahnstraße: Die Übertragung ist kostenfrei und ganz oder teilweise möglich, eine Rückübertragung laut Gesetzestext nicht, widerrufen lässt sich nur die Zuleitung künftiger Beiträge. Vor einer Übertragung müssen die Kassen nachweislich über Vorteile und Nachteile informieren, dazu kommt ein standardisiertes Informationsblatt, dessen Mindestinhalte die FMA per Verordnung festlegt.
Weniger beachtet, für die Branche aber unmittelbar relevant: Die Vorlage senkt auch die Kostenobergrenzen der Vorsorgekassen. Beim Verwaltungskostensatz entfällt die bisherige Bandbreite von 1 bis 3,5 Prozent, es gilt nur noch die Obergrenze von 3,5 Prozent. Die Vergütung für die Vermögensverwaltung wird von 0,8 auf 0,6 Prozent pro Geschäftsjahr gekürzt.
Standardprodukt öffnet die Pensionskasse für alle Beschäftigten
Der zweite Baustein ist ein neues Standardprodukt der Pensionskassen. Beschäftigte erhalten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Rechtsanspruch, ihre Ansprüche aus der „Abfertigung Neu“ ganz oder teilweise kostenfrei in dieses Produkt zu übertragen und für eine lebenslange Zusatzpension zu nutzen, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber eine Pensionskassenlösung anbietet. Die Übertragung ist freiwillig.
Genau dieser Punkt war bislang die entscheidende Hürde: Eine Übertragung von Abfertigungsanwartschaften setzte einen bestehenden Pensionskassenvertrag des Arbeitgebers voraus, was nur einen Teil der Beschäftigten betrifft.
„Massives Umdenken erforderlich“
Angelika Sommer-Hemetsberger, Präsidentin des Aktienforums, nutzt den Beschluss für eine grundsätzliche Positionierung in der Pensionsdebatte. „Bei der Pensionsthematik ist ein massives Umdenken erforderlich. Ausschließlich über die Höhe des Pensionsantrittsalters zu diskutieren, reicht nicht aus“, so Sommer-Hemetsberger. Das staatliche System gehöre entlastet, die zweite und dritte Säule gestärkt. Beide Säulen seien in Österreich dramatisch unterentwickelt.
Dem Kapitalmarkt weist die Interessenvertretung dabei eine tragende Rolle zu. „Der Kapitalmarkt kann hier den wesentlichen Beitrag leisten und das staatliche System entlasten“, erklärt Sommer-Hemetsberger. Sie verweist auf die eigenen Erhebungen: Im Aktienbarometer 2026 nennen 81 Prozent der Befragten den Vermögensaufbau und 62 Prozent die Pensionsvorsorge als zentrale Motive für Investitionen in Wertpapiere. Die Studie wird gemeinsam von Industriellenvereinigung, Aktienforum und Wiener Börse in Auftrag gegeben; in der Erhebung Anfang 2026 gaben 31 Prozent der Befragten an, in Aktien, Anleihen, Fonds oder ETFs investiert zu sein.
Nächster Punkt auf der Agenda: die dritte Säule
Das Aktienforum verbindet die Zustimmung zum Beschluss mit einer klaren Forderung: Nach dem Ausbau der zweiten Säule sollen nun auch Maßnahmen zur Weiterentwicklung der dritten Säule folgen, also der privaten Vorsorge. Konkrete Ausgestaltungsvorschläge nennt die Interessenvertretung in ihrer Stellungnahme nicht.
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