EZB beschließt Liquiditätshilfen und erhöht Ankaufprogramm

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat in Zeiten der Corona-Krise wichtige Entscheidungen getroffen. Union Investment | 12.03.2020 21:48 Uhr
© Photo by Dimitri Karastelev on Unsplash
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Im Einzelnen wurden v.a. die folgenden Maßnahmen beschlossen:
  • Zusätzliche Tendergeschäfte (longer-term refinancing operations, LTROs), um unmittelbare Liquiditätshilfen bereit zu stellen. Damit soll der Zeitraum bis Juni 2020 überbrückt werden.

  • Zielgerichtete Refinanzierungsoperationen (targeted longer-term refinancing operations, TLTROs) zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen.
  • Erweiterung des Anleiheankaufprogramms um zusätzliche 120 Mrd. € bis Ende 2020.

  • Der Einlagezins bleibt unverändert bei -0,5 Prozent.

Christine Lagarde versteht es in schwierigen Zeiten rasch und mutig zu handeln. Statt sich zu sinnlosen Zinssenkungen verleiten zu lassen, zielen die neuerlichen Maßnahmen im Wesentlichen darauf ab, die europäischen Unternehmen in der schwierigen Situation zu stützen. Denn mit ihren Maßnahmen hilft die EZB konjunkturelle Risiken, die sich im Zuge von Kapitalmarktverwerfungen einstellen könnten, entscheidend abzumildern. Die EZB hätte aber noch mehr tun können: Eine stärkere Risikoübernahme durch eine noch mutigere Erhöhung des Ankaufsprogramms wäre eine große Hilfe gewesen.

In Anbetracht des aktuell hohen Grads an Unsicherheit in Real- und Finanzwirtschaft sind anhaltende Impulse auf die Kapitalmärkte von dieser Entscheidung allein daher nicht zu erwarten. Weitere Maßnahmen, nicht zuletzt von den USA, dürften dazu notwendig sein. Auf nachhaltig steigende Kurse kann man daher erst hoffen, wenn das Corona-Virus wirksam bekämpft werden kann oder aber massive(re) fiskal- und geldpolitische Schritte eingeleitet werden.

Wir bleiben daher bei unserer Einschätzung, dass die Lage an den Kapitalmärkten bis auf weiteres turbulent bleiben dürfte. Daran hat auch die heutige, geldpolitisch und konjunkturell insgesamt richtige Entscheidung der EZB nichts geändert.

Stand aller Informationen, Erläuterungen und Darstellungen:
12. März 2020, soweit nicht anders angegeben.


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