„Stiftungen und kirchliche Einrichtungen stehen bei uns seit jeher im Fokus“, so Philipp Prömm, Vorstand bei Shareholder Value Management. „Mit den neuen Anteilklassen bieten wir diesen Anlegergruppen einen besonderen Service, um auch weiterhin effizient investieren zu können.“ Zum Hintergrund: Seit Anfang 2018 schreibt das Investmentsteuergesetz vor, dass auf Dividenden deutscher Unternehmen auf Fondsebene eine Kapitalertragssteuer von 15 Prozent anfällt. Eine Ausnahme ist nur möglich für besondere Anteilklassen, die ausschließlich für steuerbefreite Anleger aufgelegt sind. In diesem Fall wird die Dividende ohne Steuerabzug ausgeschüttet. Zwar können berechtigte Anleger, typischerweise gemeinnützige Stiftungen und kirchliche Einrichtungen, nachträglich die Steuerzahlungen auf die Dividenden von den Finanzbehörden zurückfordern. Dies ist aber mit erheblichem Aufwand verbunden, was durch die neue Anteilklasse „S“ vermieden wird. Sowohl für den Frankfurter Stiftungsfonds als auch für den Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen steht diese Alternative ab sofort zu Verfügung.
Stiftungen sehen sich aktuell mit wichtigen Herausforderungen konfrontiert. Der gesetzlich vorgeschriebene Kapitalerhalt des Stiftungsvermögens und eine auskömmliche Rendite zur Erfüllung des Stiftungszwecks sind im aktuellen Kapitalmarktumfeld mit extrem niedrigen Zinsen für viele Stiftungen nur schwer zu erreichen. Dazu kommt das Bestreben, eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Anlagestrategie zu verfolgen. Shareholder Value Management hat es sich zur Aufgabe gemacht, Stiftungen in diesen Punkten durch die gewählte Anlagestrategie aktiv zu unterstützen.
„Clean share class“ für Zielgruppe Versicherungen
Zusätzlich wurde eine Anteilklasse „C“ des Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen aufgelegt, die keine Performance Fee und keine Bestandsprovision erhebt. Die Nachfrage nach einer solchen „Clean share class“ entsteht vor allem aus Fondspolicen, die diese Anteilklassen als Teil ihrer Fondsauswahl bevorzugt einsetzen.
Für alle neu aufgelegten Tranchen des Frankfurter Stiftungsfonds und des Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen wird überdies kein Ausgabeaufschlag erhoben.