"Neu ist die Verbindung des Aktionsplans mit dem bereits früher veröffentlichten Capital Markets Union Action Plan.
Die gestrige Aussendung fokussiert auf vier Themen
- Klassifizierung
- Verpflichtung von Investoren und Offenlegung
- Impact-Benchmarks mit CO2-Fokus
- Produktauszeichnung und -beschreibung
Zur Klassifizierung ist zu sagen, dass die neue Klassifizierung wohl erst frühestens 2022 finalisiert sein wird. Das ist später als erwartet, angesichts der Komplexität des Themas aber keine wirkliche Überraschung. Außerdem wird in diesem Zusammenhang eigentlich nur „environmentally-sustainable“ betont, also der Umwelt-Teil der Nachhaltigkeit (sozusagen das „E“ von ESG).
Zum Thema Investoren und Offenlegung werden Asset Manager und institutionelle Investoren in diesem Punkt zusammengefasst, es geht vor allem um Transparenz.
Bei den „Impact-Benchmarks“ werden neu zwei Typen ins Treffen geführt, eine „low-carbon benchmark“ und eine noch weitergehende „positive-carbon impact benchmark“. Bei ersterer geht es um Investments mit möglichst gutem Fussabdruck – auch gegenübeer einer gängigen Benchmark, bei der zweiten um Investements mit einem wirklich positiven Fussabdruck – dies („positive-carbon impact benchmark „) scheint aktuell noch nicht abbildbar, wäre aber mit dem 1,5 oder 2 Grad Ziel des Pariser Klimaabkommens kompatibel.
Was Produkte und Produktauszeichnung betrifft sollen MIFID II und IDD Ergänzungen erfahren, hier wird eine Public Consultation gestartet.
Daneben wird noch auf die Bildung eines Expertengremiums verwiesen (Technical Expert Group), das sich neben der genannten Punkte unter anderem auch um den EU Green Bond Standard kümmern soll.
Insgesamt gibt es einige neue Aspekte, ganz klar die große Bedeutung der französischen Position – also COP 21/ Pariser Klimaabkommen -, es wird auch auf die Gesetzgebung Frankreich (§ 173) verwiesen."