FNG-Spezial: Impact in der (Finanz) Praxis
Der Leitfaden „Impact in der Praxis“ wurde in einer eigens eingerichteten Arbeitsgruppe im Forum Nachhaltige Geldanlage erarbeitet. Nach einem theoretischen Überblick über den aktuellen Stand des wissenschaftlichen Diskurses zum Thema Impact bietet die Publikation interessierten Investoren einen Leitfaden durch verschiedene Assetklassen sowie einen Ausblick. Besonders interessant: konkrete Beispiele, wie Impact erzielt und dieser – ganz wichtig! – gemessen werden kann.
Impact Investing: Was ist das eigentlich?
Zurzeit gibt es kaum Finanzmarktteilnehmer, die nicht von sich behaupten, positiven „Impact“ zu bewirken. Doch ohne einheitliche Definition und ohne Marktstandards sind die regelmäßig publizierten Wachstumszahlen im „Impactsegment“ schlicht nicht aussagekräftig.
Ziel der FNG Arbeitsgruppe Impact war es daher, einen Austausch zwischen verschiedenen Stakeholdern zu ermöglichen, um mehr Klarheit zu schaffen. Erstmals wurden zudem Praxis-Standards rund um die Erzielung und Messung positive Wirkung definiert.
Zur Orientierung dienen die 17 Sustainable Development Goals (SDGs) – für deren Zielerreichung sollen Impact Investoren Transformationsbeiträge leisten. Aber nicht nur die SDGs, auch das Pariser Klimaabkommen, der Green Deal der EU, die EU-Taxonomie oder andere anerkannte Nachhaltigkeitskonzepte können als Messrahmen dienen.
Offenlegungs-Verordnung
Das Thema „Wirkung von Investments“ ist auch der EU ein Anliegen, ist die Finanzbranche doch ohne Zweifel ein immenser Hebel, wenn es um den Einsatz von Geldmitteln für Wirkung geht.
Die EU-Offenlegungsverordnung (OFF VO) verfolgt in diesem Zusammenhang das Ziel zu konkretisieren, was politisch gewünscht wird: Die Verordnung zielt dabei sogar regelrecht auf „Impact Investments“ ab, musste dann aber – wohl auch aufgrund des „work-in progress-Status“ vieler Themen – doch vage bleiben.
Immerhin: im Unterschied zu Artikel 8 Fonds, die lediglich „Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen“ darlegen müssen, müssen Artikel 9 Fonds „Transparenz bei nachhaltigen Investitionen“ bieten und diese anstreben.
Artikel 9 Fonds als „Impact Fonds“?
So weit, so ein wenig verwirrend. Interessant: weder in Artikel 8, noch in Artikel 9 kommen die Worte „Wirkung“ bzw. „Impact“ vor. In der Branche hat sich für Artikel 9 Fonds dennoch rasch der Begriff „Impact Fonds“ etabliert.
Viele Fondsgesellschaften waren in Folge – um es höflich zu umschreiben – allerdings durchaus kreativ bei der Beschreibung ihres Impacts. Kein Wunder also, dass sich einige Artikel 9 Fonds-Anbieter nun mancherorts Kritik ausgesetzt sehen.
Risiko Impact Washing
Und tatsächlich besteht die Gefahr, dass jene Anbieter, die ihre Fonds (vor-)schnell als Impact-Produkte tituliert haben, den „Artikel 9 Status“ wieder abgeben müssen. Der Grund: die „Impact Washing“ Kritik – auch seitens der Aufsicht – wird lauter und die Kriterien, was Impact wirklich meint, immer klarer.
So macht das „FNG-Spezial: Impact“ deutlich, dass es für Finanzprodukte mit dem Label „Impact“ weit höhere Hürden gibt, als Berücksichtigung von ESG-Kriterien und unkonkrete Wünsche und Hoffnungen bezüglich erzielbarer Wirkung.
Fünf Kriterien für Impact Investing und Praxisbeispiele
Vielmehr wurde erstmals branchenintern klar definiert, was „Wirkung“ bedeutet: bei Impact Investments geht es um Investitionen, die neben einer finanziellen Rendite auch einen positiven Beitrag zur Lösung von ökologischen und/oder sozialen Problemen leisten und zusätzlich fünf Kriterien erfüllen müssen:
- Intentionalität: Absicht zu einer nachhaltigen Transformation
- Additionalität: Positiver zusätzlicher Beitrag (zum Beispiel zu den SDGs)
- Wirkungskanäle: Erläuterung der direkten oder indirekten Wirkungskanäle
- Messbarkeit: Darlegung des positiven Beitrags anhand messbarer Kriterien
- Transparenz: Klar nachvollziehbare Berichterstattung über den erzielten Impact
Vor allem der letzte Punkt „Transparenz“ wird das Schlüsselkriterium sein. Verpflichtende transparente Berichterstattung wird es interessierten Anlegern ermöglichen, nachzuvollziehen, wie ernst es die unterschiedlichen Anbieter mit ihrem Impact Ansatz meinen.
In weiterer Folge listet die Publikation Beispiele aus verschiedenen Assetklasen auf und analysiert diese anhand der fünf „Impact-Kriterien“. Aktienfonds werden ebenso vor den Vorhang geholt wie Anleihen- und Mischfonds; Immobilienfonds fehlen ebenso wenig wie Mikrofinanzfonds und Private Debt Beteiligungen.
Fazit und Ausblick: blended finance
Der Megatrend „Impact Investing“ steht erst am Anfang und verspricht enormes Wachstumspotential. Kein Wunder also, dass die Debatte zum Thema „Impact Investing“ zum Teil noch sehr kontroversiell geführt wird. Umso mehr trägt die FNG Publikation „Impact in der Praxis“ zu mehr Transparenz und Qualität und in Folge zu Wachstum von echten Impact Investments bei.
Dass der „Impact-Trend“ nicht zu stoppen ist, zeigt auch der Eurosif Report 2021. Das European Sustainable Investment Forum gibt ebenfalls Empfehlungen rund um das Thema Impact Investing. Besonders spannend: „blended finance“ Modelle, die auch das FNG beschreibt. Diese Ko-Finanzierungsmodelle stärken öffentlich-private Partnerschaften rund um die Finanzierung von Zukunftsfthemen. Ohne Zweifel der nächste (Sub-)Megatrend am Finanzmarkt!
Über die Gastautorin:
Alexandra Bolena betreut seit 2001 Institutionelle Anleger zum Thema »Alternative Investments«. In den letzten Jahren liegt dabei der Schwerpunkt klar auf nachhaltigen Angeboten. Wissenstransfer zu ESG/SRI, Lobbying, das Finden richtiger Analysetools und Anlagemöglichkeiten, sowie die Vermittlung von passenden Investmentlösungen stehen – ganz nach dem Motto »sustainabiliy counts« – bei »Bolena Impact-Investments« im Fokus.
www.impact-investments.at bietet umfassendes Service rund um die Themen »Nachhaltigkeit« und »Impact«. Den Bedürfnissen und Möglichkeiten der österreichischen Institutionellen Investorenszene angepasst werden Anbieter innovativer Anlagelösungen beim Markteintritt in Österreich begleitet.
Quellen:
Eurosif Report 2021
FNG Publikation „Impact in der Praxis“
Offenlegungsverordnung