Neue ESMA-Leitlinien zur Verwendung von ESG-Begriffen
Am 14. Mai 2024 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihre endgültigen Leitlinien zur Verwendung von ESG- und Nachhaltigkeitsbegriffen in Fondsnamen. Ziel dieser Richtlinien ist es, Investoren vor unbewiesenen oder übertriebenen Nachhaltigkeitsansprüchen zu schützen und Asset Managern klare, messbare Kriterien zu bieten.
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06.02.2025 10:00
-90 Min.
Jean Chilaud, Kaspar Hense, Guillaume Rigeade
Wichtige Kriterien und Schwellenwerte
Um Begriffe wie "ESG" oder "Nachhaltigkeit" im Fondsnamen verwenden zu dürfen, müssen mindestens 80 % der Investitionen Umwelt- oder soziale Merkmale erfüllen oder nachhaltige Anlageziele verfolgen. Zusätzlich gelten Ausschlusskriterien für Begriffe wie „Umwelt“, „Impact“ und „Nachhaltigkeit“, basierend auf den Regeln für Paris-aligned Benchmarks (PAB) und Climate Transition Benchmarks (CTB).
Anwendung und Übergangsfristen
Die Leitlinien treten drei Monate nach ihrer Veröffentlichung in allen EU-Sprachen auf der ESMA-Website in Kraft. Bestehende Fonds haben eine sechsmonatige Übergangsfrist, während neue Fonds die Richtlinien sofort anwenden müssen.
Weitere Details und die vollständigen Leitlinien finden Sie hier.
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